Porsche justiert Elektro-Strategie neu – Taycan-Kritik und 911-Versprechen

11.06.2026


Porsche schärft seine Elektrostrategie nach und zieht dabei eine selbstkritische Bilanz zum Taycan. Vorstandschef Michael Leiters sagte bei einer von „Auto Motor und Sport“ organisierten Diskussionsrunde mit Spitzenmanagern der großen deutschen Autobauer, der Sportwagenhersteller sei „offenbar zu schnell in die Elektromobilität eingestiegen“. Der Taycan, 2019 als erstes vollelektrisches Serienmodell der Marke gestartet und zuvor als Mission‑E‑Studie präsentiert, sei dem Markt womöglich voraus gewesen – die Kunden hätten das Potenzial des Fahrzeugs noch nicht vollständig würdigen können.

Leiters bezeichnete Porsche dennoch als „Pionier der Elektromobilität“ und verwies darauf, dass die Marke das Angebot an Stromern inzwischen ausgebaut habe. Neben dem Taycan sind mittlerweile auch Macan und Cayenne als vollelektrische SUV-Modelle im Programm. Während der Taycan zuletzt mit rückläufigen Auslieferungen zu kämpfen hatte, entwickelt sich der elektrische Macan laut von der Branche berichteten Zahlen deutlich dynamischer und übertrifft beim Absatz schon früh den Taycan. Der konventionell angetriebene Macan bleibt jedoch global betrachtet vorerst das volumenstärkere Derivat.

Autonomes Ziel von Porsche ist es nach den Worten von Leiters nicht, in der Elektromobilität über den Preis zu konkurrieren. „Klar ist, dass Porsche niemals die Kostenführerschaft und damit über bessere Preise den Markt gewinnen können oder wollen“, sagte er. Stattdessen müsse das Unternehmen „bessere, überzeugendere und emotionalere Produkte haben als alle anderen“. Investitionen in E-Antriebe will der Hersteller „ganz fokussiert, dort, wo es Sinn macht und der Kunde sich diese Technologie wünscht“ tätigen – ein Hinweis darauf, dass Porsche sein Portfolio je nach Segment und Käufererwartung unterschiedlich elektrifiziert.

Fest steht für Leiters, dass der Markenikone 911 eine rein elektrische Zukunft auf absehbare Zeit erspart bleibt. Der Sportwagenklassiker, der bei der AMS-Leserwahl „Best Cars 2026“ die Gesamtwertung gewann, werde nicht als vollelektrische Version kommen, bekräftigte der CEO. Im Publikum stieß diese Aussage auf deutliche Zustimmung; besonders erfreut zeigte sich laut Beobachtern Wolfgang Porsche, Aufsichtsratschef und Enkel des Firmengründers Ferdinand Porsche. Damit positioniert Porsche den 911 klar als traditionellen Verbrenner – flankiert von einem wachsenden, aber selektiv ausgebauten E-Portfolio, das stärker auf Nachfrage, Emotion und Alleinstellung als auf reine Stückzahl und Kostenvorteile zielt.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.