Fußball-WM in Nordamerika: Polizei warnt vor dubiosen Shops und Fake-Gewinnspielen

12.06.2026


Mit dem Anpfiff der Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika erreicht nicht nur die Begeisterung der Fans einen neuen Höhepunkt. Parallel dazu rechnet das Landeskriminalamt (LKA) Hannover mit einem spürbaren Anstieg von Cyberangriffen, die gezielt an die WM-Euphorie anknüpfen. Kriminelle setzen dabei auf bekannte Maschen wie Spam, Phishing, Fakeshops, fingierte Gewinnspiele und Schadsoftware, um an Geld, Zugangsdaten oder gleich ganze Rechner zu gelangen.

Im Fokus der Ermittler stehen vor allem massenhaft versandte E-Mails und Nachrichten mit WM-Bezug. Sie verlinken häufig auf vermeintliche Sonderaktionen, Ticketverlosungen oder Fanartikel-Shops. Die Beamten raten, solche Nachrichten besonders kritisch zu lesen und konsequent zu löschen, ohne auf enthaltene Links zu klicken. Ähnlich funktionieren unseriöse Gewinnspiele, die primär der Datensammlung dienen. Dabei würden Namen und Logos bekannter Unternehmen missbräuchlich eingesetzt, ohne deren Wissen oder Zustimmung. Fans sollen im Zweifel direkt auf offiziellen Webseiten oder verifizierten Social-Media-Kanälen prüfen, ob eine Aktion tatsächlich existiert.

Ein weiterer Schwerpunkt sind betrügerische Onlineshops, die gezielt auf zur WM stark nachgefragte Waren setzen – etwa Trikots, Beamer oder Großbildfernseher. Laut LKA sollten unrealistisch niedrige Preise misstrauisch machen. Als erste Prüfinstanz empfehlen die Ermittler den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen. Parallel wächst das Risiko, sich über manipulierte Webseiten, E-Mail-Anhänge oder vermeintlich nützliche WM-Downloads mit Trojanern und anderer Schadsoftware zu infizieren – vom angeblichen Spielplan bis zur Tippspiel-Software. Nutzer sollen daher nichts aus unbekannten Quellen installieren und keine persönlichen Daten auf zweifelhaften Seiten eingeben.

Auch bei der digitalen WM-Begleitung über Apps und Streaming-Angebote mahnen die Behörden zur Vorsicht. Rund um das Turnier tauchen zahlreiche neue Anwendungen auf, von denen längst nicht alle seriös seien. Empfohlen wird, Apps vor der Installation genau zu prüfen, Bewertungen kritisch zu lesen und sich auf offizielle App-Stores zu beschränken. Besonders riskant sind Anwendungen, die über Messenger oder offensichtlich unseriöse Webseiten verteilt werden. Wer Spiele über inoffizielle Streaming-Seiten verfolgt, geht laut LKA nicht nur lizenzrechtliche Risiken ein, sondern setzt sich zugleich der Gefahr aus, dass sich Schadsoftware bereits beim Seitenaufruf oder über angebliche Abspielprogramme unbemerkt auf dem eigenen Gerät installiert.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.