Digitale Infrastruktur: Kabinett beschließt Maßnahmenpaket für flächendeckende Glasfaser

11.06.2026


Die Bundesregierung will den Ausbau schneller Internetanschlüsse deutlich beschleunigen und Glasfaserleitungen konsequent bis in Gebäude und Wohnungen führen. Das Bundeskabinett hat dazu eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht, die nach Angaben des Bundesdigitalministeriums Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen soll. Das Gesetzespaket muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

Im Zentrum der Reform steht der sogenannte Vollausbau in Gebäuden. Bislang endet die Glasfaser in vielen Fällen an der Grundstücksgrenze oder an der Hauswand. Künftig sollen Telekommunikationsunternehmen gegenüber Gebäudeeigentümern ein Recht erhalten, die Leitungen auch innerhalb des Hauses zu verlegen, sofern der Glasfaseranschluss bereits bis zum Gebäude geführt wurde und die interne Infrastruktur fehlt. Alternativ können Eigentümer innerhalb einer vorgegebenen Frist selbst für die hausinterne Glasfaserverkabelung sorgen.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) begründete das Vorhaben mit der wachsenden Bedeutung digitaler Netze für den Wirtschaftsstandort. Schnelles und stabiles Internet sei im digitalen Zeitalter Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte er. Die Reform bündele eine Vielzahl gezielter Maßnahmen, um Glasfaser „bis in jedes Gebäude und jede Wohnung“ zu bringen.

Neben neuen Eingriffsrechten in Gebäuden setzt die Regierung auf beschleunigte Genehmigungsverfahren, um den Ausbau in der Fläche voranzubringen. Geplant sind kürzere Fristen für Behörden sowie Regelungen, die es Bauunternehmen ermöglichen, früher mit Verlegearbeiten zu beginnen. Zudem sollen Eisenbahnunternehmen beim Aufbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. Ziel ist es, die bislang stockende Modernisierung der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen und Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.