BERLIN, 21. September 2026 /PRNewswire/ -- Durch die Kombination aus Dampfkammerkühlung, vertikaler Luftführung und intelligentem Wärmemanagement verbessert V-Cooling™ die thermische Effizienz und die Dauerleistung und reduziert die Geräuschentwicklung bei kompakten Computern.
Die Mini-PC-Marke VZMORE hat ihre firmeneigene V-Cooling™-Kühlarchitektur vorgestellt und damit die Dampfkammertechnologie – die üblicherweise in Flaggschiff-Smartphones, Hochleistungs-Laptops und Spielekonsolen zum Einsatz kommt – in ihre Mini-PC-Produkte integriert. Das System ist darauf ausgelegt, Wärmestau, Leistungsverluste und Betriebsgeräusche bei dauerhafter Auslastung zu reduzieren.
Herkömmliche Mini-PCs nutzen häufig eine Kühlung mit einer oder zwei Wärmerohren, wodurch sich die Wärme im Bereich des Prozessors ansammeln und die Dauerleistung eingeschränkt werden kann. V-Cooling™ nutzt eine großflächige Dampfkammer, um die Wärme schnell und gleichmäßig über den Kühlbereich zu verteilen. Im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen mit zwei Wärmerohren vergrößert V-Cooling™ die Wärmeverteilungsfläche um etwa 40 % und steigert die Wärmeübertragungseffizienz um etwa 50 %, wodurch lokale Hotspots reduziert werden und eine stabilere Prozessorleistung unterstützt wird.
VZMORE stimmt zudem das gesamte Industriedesign auf die thermischen Anforderungen ab. Das System vereint breitere, dicht angeordnete Kühlrippen, eine vertikale Luftführung, eine 360-Grad-Luftansaugung an der Unterseite und ein intelligentes Wärmemanagement. Lüfterflügel aus einem Polymerwerkstoff tragen dazu bei, Vibrationen und Betriebsgeräusche zu reduzieren und das Verhältnis zwischen Kühlleistung und Geräuschentwicklung zu verbessern.
Auch unter hoher Auslastung arbeiten die VZMORE-Mini-PCs mit einem Geräuschpegel von nur etwa 38 dB – das sind rund 12 dB weniger als die etwa 50 dB, die manche herkömmliche Mini-PCs erzeugen. Dadurch entspricht die Geräuschkulisse eher der einer ruhigen Bibliothek und sorgt für ein weniger störendes Arbeiten am Schreibtisch.
„Ein Mini-PC sollte mehr zu bieten haben als nur eine kompaktere Bauform", sagte ein Vertreter von VZMORE. „V-Cooling™ ist darauf ausgelegt, dass kompakte Computer auch unter anspruchsvoller Auslastung stabil, leise und zuverlässig arbeiten. Obwohl das Kühlmodul etwa dreimal so viel kostet wie eine herkömmliche Lösung mit zwei Wärmerohren, sind wir der Ansicht, dass das langfristige Nutzererlebnis die Investition rechtfertigt."
Informationen zu VZMORE
VZMORE ist eine Mini-PC-Marke, die sich der Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich von PC-Produkten widmet. Mit den Schwerpunkten Wärmemanagement, Leistungsoptimierung und Industriedesign hat VZMORE die V-Cooling™-Kühlarchitektur sowie die V-Boost™-Technologie zur Leistungsoptimierung eigenständig entwickelt. Durch die Kombination von Dampfkammerkühlung mit einer Leistungsabgabe von bis zu 80 W bietet VZMORE Nutzern weltweit ein erstklassiges Mini-PC-Erlebnis mit höherer Leistung, leiserem Betrieb und verbesserter Zuverlässigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf www.vzmore.com.
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Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.