SHANGHAI, 11. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Das 2-GW-Offshore-Windkraftprojekt „Fanshi" der China General Nuclear Power Group (CGN) vor der Küste von Yangjiang in der Provinz Guangdong hat den Vollbetrieb aufgenommen und ist damit Chinas erstes Projekt, bei dem 18-MW-Offshore-Windkraftanlagen in großem Maßstab zum Einsatz kommen. ZPMC errichtete für das Projekt zwei Offshore-Umspannwerke und eine Blindleistungskompensationsanlage, darunter Chinas erste 500-kV-Zwischen-Blindleistungskompensations sstation für einen Offshore-Windpark.
Der Windpark Fanshi besteht aus zwei 1-GW-Anlagen, deren am weitesten entfernte Windkraftanlagen 81 Kilometer vor der Küste in Gewässern mit einer Tiefe von bis zu 53 Metern stehen. Das Projekt umfasst 131 Windkraftanlagen, darunter 33 mit einer Nennleistung von 18 MW – die bislang größten Offshore-Windkraftanlagen, die in China in großem Maßstab zum Einsatz kommen.
Die 500-kV-Zwischenstation zur Blindleistungskompensation von ZPMC spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer stabilen Fernübertragung von Strom vom Offshore-Windpark in das Onshore-Netz. Die Station trägt dazu bei, die technischen Herausforderungen bei der Übertragung großer Mengen von Offshore-Windenergie über große Entfernungen zu bewältigen, indem sie Spannungsverluste reduziert und die Netzstabilität gewährleistet.
Bei voller Auslastung wird das Projekt voraussichtlich jährlich mehr als 6,6 Milliarden kWh sauberen Strom ins Netz einspeisen, was einer Einsparung von etwa 1,92 Millionen Tonnen Standardkohle und einer Vermeidung von rund 5,1 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen entspricht.
Die Bildung einer neuen Landesregierung in Berlin bleibt vorerst ungewiss. Linke, Grüne und SPD konnten sich zweieinhalb Wochen nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus weiterhin nicht auf eine gemeinsame Linie im Umgang mit Antisemitismus verständigen. Nach dem dritten sogenannten Vorgespräch verließ die Spitze der drei Parteien am Mittwochnachmittag den Tagungsort ohne öffentliche Stellungnahme. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gilt eine Einigung in der Frage als zentrale Voraussetzung, um in formelle Sondierungsgespräche über eine mögliche Regierung unter Führung der Linken einzusteigen.
Bereits für Donnerstag ist ein weiteres Treffen angesetzt. Ziel ist es, in dem seit geraumer Zeit in Berlin heftig diskutierten Themenkomplex voranzukommen. Vor allem Teile der Berliner Linken stehen seit längerem wegen Positionen zu Israel, Palästina und zum Thema Antisemitismus in der Kritik. Dabei geht es insbesondere um Äußerungen einzelner Parteimitglieder, die öffentlich als antisemitisch eingestuft oder entsprechend kritisiert wurden. Ohne eine belastbare Verständigung auf gemeinsame Grundsätze wollen SPD und Grüne nach eigener Darstellung den nächsten Schritt hin zu einem möglichen Regierungsbündnis nicht gehen.
Zusätzliche Brisanz erhielt die Debatte durch eine Wahlparty der Neuköllner Linken am 20. September. Dort waren nach dpa-Informationen sowohl ein Oberhaupt eines arabischstämmigen und zum Teil kriminellen Clans als auch ein umstrittener propalästinensischer Aktivist anwesend. Letzterer soll der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) nahestehen, die von der EU als Terrororganisation eingestuft wird. Der Vorfall hat bei den potenziellen Koalitionspartnern für erhebliche Irritationen gesorgt und den Druck auf die Linke erhöht, sich klarer zu Antisemitismus, Rassismus und organisierter Kriminalität zu positionieren.
SPD und Grüne verlangen vor Beginn offizieller Sondierungen eine verbindliche Verständigung zu diesen Themenfeldern. Sondierungen sind die Vorstufe zu formalen Koalitionsverhandlungen, in denen ein Regierungsprogramm und die Ressortzuschnitte ausgehandelt würden. Ohne Konsens über den künftigen Kurs im Kampf gegen Antisemitismus und im Umgang mit problematischen Milieus in der Stadt bleibt der Weg zu einem möglichen Rot-Grün-Roten Bündnis aber blockiert. Welche Alternativen zu einem solchen Bündnis am Ende realistisch wären, ist bislang offen; entscheidend bleibt vorerst, ob die drei Parteien in der strittigen Grundsatzfrage noch zu einer gemeinsamen Linie finden.