ZÜRICH, Schweiz, 10. März 2026 /PRNewswire/ -- Der Geschäftsbericht 2025 der Adecco Group ist jetzt im Ad Hoc Bereich auf der Website des Konzerns verfügbar. Bitte beachten Sie auch den spezifischen Abschnitt Geschäftsbericht.

Denis Machuel, Geschäftsführer der Adecco Group, kommentierte:
„Im Jahr 2025 hielt die Adecco Group ihre starke Dynamik aufrecht und beeinflusste weiterhin das Leben von Millionen Menschen positiv. Wir gewannen Marktanteile; das Umsatzwachstum der Gruppe lag um 245 Basispunkte vor dem der wichtigsten Wettbewerber, während wir konsequent an strikter Kostendisziplin festhielten und im Vergleich zu unserem Basisjahr 2022 Nettoeinsparungen von nahezu 200 Millionen Euro erzielten. Wir haben unsere finanziellen Zusagen für das Gesamtjahr erfüllt.
Im November haben wir unseren neuen Weg zur Wertschöpfung vorgestellt – den Vorteil der Beweglichkeit („the agility advantage"). Mit durchgängigen Talent- und Technologielösungen schaffen wir die Agilität, mit der Menschen und Unternehmen ihr Potenzial entfalten können. Gestützt auf eine Run-and-Change-Agenda treiben wir weiteres profitables Wachstum voran, bleiben innovativ und wegweisend und nutzen KI, um neue Effizienzen und Chancen zu erschließen. Wir haben klare finanzielle Zusagen und eine Strategie festgelegt, die auf Marktanteilsgewinne ausgerichtet ist und gleichzeitig das absolute EBITA sowie den freien Cashflow maximiert. Das Ziel unseres Konzerns – die Zukunft für alle zu gestalten – leitet uns weiterhin, während wir auf unserer Leistung aufbauen und die Arbeitswelt im intelligenten Zeitalter mitgestalten."
Finanzkalender
• AGM 15. April 2026
• Ergebnisse Q1 2026 13. Mai 2026
• Q2 2026 / Halbjahresergebnisse 2026 6. August 2026
• Ergebnisse Q3 2026 12. November 2026
Informationen zur Adecco Group
Die Adecco Group ist das weltweit führende Unternehmen für Talent- und Technologiekompetenz. Unser Ziel ist es, die Zukunft für alle zu gestalten. Mit unseren drei globalen Geschäftseinheiten – Adecco, Akkodis und LHH – in 60 Ländern ermöglichen wir Menschen eine nachhaltige und lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, liefern digitale sowie ingenieurtechnische Lösungen zur Unterstützung der Transformation zur Smart Industry und helfen Organisationen, ihre Belegschaften zu optimieren. Die Adecco Group geht mit gutem Beispiel voran und engagiert sich für die Förderung nachhaltiger Beschäftigungsfähigkeit sowie die Unterstützung widerstandsfähiger Volkswirtschaften und Gemeinschaften. Die Adecco Group AG hat ihren Hauptsitz in Zürich, Schweiz (ISIN: CH0012138605) und ist an der SIX Swiss Exchange (ADEN) notiert.
Wichtiger Hinweis zu zukunftsgerichteten Informationen
Die Informationen in dieser Mitteilung können Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Absichten oder Strategien in Bezug auf die Zukunft enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten verbunden. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den der Adecco Group AG zum Zeitpunkt dieser Mitteilung vorliegenden Informationen, und wir übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung stellen keine Garantie für die künftige Entwicklung dar, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von unseren derzeitigen Erwartungen abweichen. Zahlreiche Faktoren können solche Abweichungen verursachen oder dazu beitragen. Zu den Faktoren, welche die zukunftsgerichteten Aussagen beeinflussen könnten, gehören unter anderem: weltweite BIP-Entwicklungen und die Nachfrage nach Zeitarbeit; Änderungen bei der Regulierung der Zeitarbeit; intensiver Wettbewerb in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist; die Integration erworbener Unternehmen; Veränderungen bei der Fähigkeit des Unternehmens, qualifiziertes internes und externes Personal oder Kunden zu gewinnen und zu binden; potenzielle Auswirkungen IT-bezogener Störungen; nachteilige Entwicklungen in bestehenden Geschäftsbeziehungen, Streitigkeiten oder Rechts- und Steuerverfahren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartner für Investoren investor.relations@adeccogroup.com +41 (0)44 878 88 88 | Pressestelle +41 (0) 79 876 09 21 |
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Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.