FORCYD expandiert in die Schweiz und ernennt Bob Dillen zum Partner und Leiter des Schweizer Büros

01.10.2026

AMSTERDAM, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- FORCYD freut sich, seine Expansion in die Schweiz mit einer Niederlassung in Zürich und der Ernennung von Bob Dillen zum Partner sowie Leiter des Schweizer Geschäfts bekannt zu geben. 

In den letzten Jahren haben wir uns bei FORCYD als eines der führenden europäischen Beratungsunternehmen für eDiscovery, Investigations sowie Computer- und Cyberforensik etabliert und sind von Amsterdam nach Brüssel, London, Frankfurt, Paris und Madrid expandiert. Die aufgebauten Beziehungen und Standards spiegeln unser Bekenntnis zu Qualität wider: Man zieht uns hinzu, wenn viel auf dem Spiel steht und der Fall komplex ist. 

Mit unserer Niederlassung in Zürich betreuen wir Mandanten in der DACH-Region besser vor Ort und bieten weiterhin grenzüberschreitende Expertise bei komplexen rechtlichen und regulatorischen Angelegenheiten. 

Die Schweiz ist Sitz vieler internationaler Organisationen in stark regulierten, datenintensiven Geschäftsfeldern. Das neue Büro reagiert auf die wachsende Nachfrage nach Spezialwissen im Umgang mit digitalen Informationen in Rechtsstreitigkeiten, Untersuchungen und Regulierungsverfahren. 

Bob Dillen verfügt über mehr als zwanzig Jahre internationale Erfahrung in forensischer Technologie, eDiscovery und Untersuchungen. Branchenübergreifend beriet er Organisationen bei Schieds- und Streitverfahren, regulatorischen Fragen sowie globalen Großuntersuchungen. 

Bas Sluijsmans, Partner und Mitbegründer von FORCYD, erklärt: 

„Wir freuen uns, Bob bei FORCYD willkommen zu heißen und unser neues Büro in Zürich zu eröffnen. Bob genießt im Markt höchstes Ansehen und hat Organisationen jahrzehntelang bei Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Herausforderungen begleitet. Ebenso wichtig: Wir teilen denselben Anspruch an Qualität, Unabhängigkeit und Kundenservice. Bob wird eine Schlüsselrolle bei unserem weiteren Wachstum spielen, und wir freuen uns darauf, gemeinsam unser Schweizer Geschäft und unser globales Untersuchungsangebot aufzubauen." 

Bob Dillen ergänzt: 

„Ich habe meine Laufbahn der Begleitung von Organisationen bei komplexen Untersuchungen, Streitigkeiten und regulatorischen Fragen gewidmet und dabei aus erster Hand erlebt, wie wertvoll Spezialwissen in Verbindung mit einem praxisnahen Ansatz ist. FORCYD teilt diese Haltung, und ich freue mich, dem Unternehmen beizutreten und die Schweizer Praxis zu leiten." 

Informationen zu FORCYD 

FORCYD bietet hochwertige Beratung und Lösungen in den Bereichen eDiscovery, Computer- und Cyberforensik sowie Untersuchungen. Als unabhängiges, global tätiges Beratungsunternehmen mit europaweiten Niederlassungen unterstützt FORCYD Organisationen und ihre Berater dabei, Sachverhalte aufzuklären und souverän auf Fehlverhalten, Rechtsstreitigkeiten, Datenschutzverletzungen und andere komplexe rechtliche und regulatorische Herausforderungen zu reagieren. Wenn viel auf dem Spiel steht und die Zeit drängt, sind wir der vertrauenswürdige Berater unserer Kunden und ihrer Rechtsvertreter. 

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.