Eine solide bereinigte EBIT-Marge von 18,8 %, getragen von einem soliden organischen Umsatzwachstum von 7,4 %

18.09.2026

PARIS, 18. September 2026 /PRNewswire/ --

Virbac Headquarters, Carros, France

  • Das erste Halbjahr 2026 verzeichnete ein robustes Umsatzwachstum von +7,4 % und eine bereinigte EBIT-Marge von 18,8 % auf CERS-Basis:

○ Das Umsatzwachstum stammt aus beiden Segmenten: : Heimtiere +10,0 % und Nutztiere +6,7 %, mit einem starken Beitrag unserer Supercharge-Plattformen (ohne Thyronorm), die nach CERS um rund +12 % zulegten

○ Solider Mengen-/Mix-Effekt von ~+5,4 %, ergänzt durch Preiserhöhungen von ~+2 %

○ Die operative Marge stieg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 um 0,5 Prozentpunkte, getrieben durch einen günstigen Mix-Effekt auf die Bruttomarge, der teilweise durch höhere operative Aufwendungen aufgrund von Phasing-Effekten zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr ausgeglichen wurde.

  • Der Konzernjahresüberschuss stieg um +5,9 % auf 87,1 Mio. €
  • Die Nettoverschuldung stieg per Juni 2026 auf 196 Mio. €, verglichen mit 173 Mio. € per Dezember 2025 – hauptsächlich bedingt durch die übliche saisonale Schwankung des Betriebskapitalbedarfs

Die Prognose für 2026 wurde am oberen Ende der Spanne bestätigt:Die starke Leistung im ersten Halbjahr versetzt uns in der Lage, das obere Ende unserer ursprünglichen Umsatzwachstumsspanne (5,5 % bis 7,5 % auf CERS-Basis) sowie eine bereinigte operative Marge von rund 17 % auf CERS-Basis anzustreben



Stellungnahme von Paul Martingell, CEO

„Virbac hat ein starkes erstes Halbjahr hingelegt, das durch ein organisches Wachstum von +7,4 % und eine operative Marge von 18,8 % gekennzeichnet war. Dies zeigt die Fähigkeit unserer Teams, unser Engagement für die Tiergesundheit in greifbaren Mehrwert umzusetzen. Diese Leistung spiegelt die Skalierbarkeit unserer ‚Supercharge'-Plattformen und die nahtlose Integration von Thyronorm wider. Geleitet von unserer Strategie ‚Growing Together' 2030 sind wir voll auf Kurs, unsere Prognose für das Gesamtjahr zu erreichen."

Bitte beachten Sie:Das bereinigte EBIT (vor Abschreibungen) entspricht dem „wiederkehrenden Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf Vermögenswerte aus Akquisitionen"..

Medienkontakt: contact@virbac.com 

 

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.