Ampace treibt die KI-Kontinuitätsinfrastruktur auf der DCW London 2026 voran

06.03.2026

LONDON, 6. März 2026 /PRNewswire/ -- KI-Workloads sorgen für eine beispiellose Volatilität in den Stromversorgungssystemen von Rechenzentren. Höhere Rack-Dichten, schnelle GPU-Lastschwankungen und steigende thermische Belastungen stellen eine Herausforderung für die Stromversorgungskontinuität und Betriebsstabilität dar. Die Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Energieversorgung wird für KI-gesteuerte Einrichtungen immer wichtiger.

Auf der DCW London 2026 (Excel London, Stand C145) demonstriert Ampace, wie die KI-Kontinuitätsinfrastruktur auf diese steigenden Anforderungen reagiert. Auf der gesamten Ausstellungsfläche können Besucher die PU-Serie kennenlernen, die für häufige Lastschwankungen entwickelt wurde, und erfahren, wie die halbfeste LFP-Zelltechnologie Leistungsspitzen stabilisiert und gleichzeitig die Leistung aufrechterhält.

PU-Serie für volatile KI-Workloads

KI-Rechenzentren arbeiten unter immer anspruchsvolleren Bedingungen. Hochdichte Racks konzentrieren den Strombedarf auf kleinere Flächen und erfordern kompakte Systeme, die eine konstante Leistung liefern können, ohne die Zuverlässigkeit zu beeinträchtigen.

Gleichzeitig verursachen GPU-Cluster schnelle und unvorhersehbare Lastschwankungen. Stromversorgungssysteme müssen plötzliche Spitzen absorbieren und gleichzeitig eine konstante Notstromversorgung aufrechterhalten. Die PU-Serie reagiert mit hoher Leistungsfähigkeit und stabiler Leistung auf Schrankebene und unterstützt die Kontinuität unter dynamischen KI-Workloads.

Auch der thermische Druck nimmt zu. Erhöhte Umgebungstemperaturen und anhaltende Rechenlasten stellen die Belastbarkeit des Systems auf die Probe. Die PU-Architektur ermöglicht eine natürliche Kühlung der Module und hilft den Anlagen, eine konstante Leistung ohne Unterbrechungen aufrechtzuerhalten.

Zusammen verstärken diese Fähigkeiten ein wesentliches Ziel: kontinuierliche, stabile Stromversorgung in KI-gesteuerten Umgebungen, in denen Ausfallzeiten nicht mehr akzeptabel sind.

Halbfeste LFP-Zellen sorgen für Belastbarkeit in KI-Umgebungen

Mit steigender Leistung der Racks wird die intrinsische Batteriesicherheit zu einem wichtigen technischen Anliegen.

Die halbfeste LFP-Zelltechnologie von Ampace eliminiert freien Elektrolyt innerhalb der Zellstruktur und beseitigt so effektiv Leckagewege über die gesamte Lebensdauer des Produkts. Dieses Design senkt die Wahrscheinlichkeit von isolationsbedingten Ausfallmechanismen erheblich.

In kontrollierten Testumgebungen zeigt das halbfeste Design im Vergleich zu herkömmlichen LFP-Architekturen unter ähnlichen Bedingungen eine um etwa 58 % geringere thermische Gasfreisetzung. Durch die Minimierung der Bildung brennbarer Gase und die Verbesserung der thermischen Stabilität verringert diese Technologie das Risiko einer Brandausbreitung in Rack-Systemen mit hoher Dichte.

Das System hat die UL 9540A-Zertifizierung erhalten, die die Brandausbreitungsbeständigkeit durch standardisierte Großversuche bestätigt.

Über die Sicherheit hinaus trägt die halbfeste Struktur auch zu einer längeren Lebensdauer und einer höheren Betriebssicherheit bei – was für KI-Rechenzentren, die unter kontinuierlichen Hochlastbedingungen betrieben werden, von entscheidender Bedeutung ist.

Was kommt als Nächstes? Förderung der KI-Kontinuitätsinfrastruktur weltweit

Auf der DCW London 2026 wird die KI-Kontinuitätsinfrastruktur eher als langfristiges Rahmenwerk denn als einzelne Produktveröffentlichung positioniert. Stabile dynamische Reaktion, thermische Belastbarkeit und intrinsische Sicherheit bilden die Grundlage für den Ansatz von Ampace im Bereich der Energieversorgung für KI-Rechenzentren.

Die Lösungen von Ampace unterstützen bereits groß angelegte und KI-fokussierte Rechenzentren in mehreren Regionen weltweit, darunter Projekte in Indien, China, Korea, Japan und Indonesien. Diese Implementierungen werden in Umgebungen mit hoher Rechendichte, erhöhten thermischen Bedingungen und strengen Anforderungen an die Stromversorgungskontinuität betrieben und demonstrieren die Anpassungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Ampace-Systeme unter realen Betriebsbedingungen.

Mit Blick auf die Zukunft wird Ampace die KI-Kontinuitätsinfrastruktur weltweit weiter ausbauen und fortschrittlichere, widerstandsfähigere und skalierbarere Stromversorgungslösungen anbieten, um den sich wandelnden Anforderungen von KI-gesteuerten Rechenzentren weltweit gerecht zu werden.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.