Weniger Fortzüge in die USA und nach Kanada, mehr nach Mexiko

10.06.2026


Die USA und Kanada verlieren bei deutschen Auswanderern an Attraktivität, während Mexiko als Ziel zunimmt. Nach Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) zogen im Jahr 2025 knapp 8.900 Deutsche in die Vereinigten Staaten – mit Ausnahme der von Corona-Reisebeschränkungen geprägten Jahre 2020 und 2021 der niedrigste Wert der vergangenen zwei Jahrzehnte. 2005 hatten noch rund 13.600 Menschen aus Deutschland ihren Wohnsitz in die USA verlagert. Damit lagen die Fortzüge 2025 gut ein Drittel (–35 Prozent) unter dem Niveau von vor 20 Jahren.

Trotz des spürbaren Rückgangs zählen die Vereinigten Staaten weiterhin zu den beliebtesten Zielländern deutscher Auswanderer. Mehr Menschen kehrten Deutschland im vergangenen Jahr nur in Richtung Schweiz (22.700), Österreich (13.500) und Spanien (9.700) den Rücken. Insgesamt lebten 2024 nach Angaben des United States Census Bureau knapp 519.200 Deutsche in den USA. Damit bleibt das Land eines der wichtigsten Fernziele, auch wenn die Zuwanderung aus Deutschland deutlich abgeflacht ist.

Ein ähnliches Bild zeigt sich im zweiten WM-Gastgeberland Kanada. 2025 verlegten gut 1.800 Deutsche ihren Wohnsitz dorthin. Weniger waren es in den vergangenen 20 Jahren nur in den Pandemie-Jahren 2020 und 2021. Gegenüber 2005, als noch gut 3.000 Deutsche nach Kanada auswanderten, entspricht das einem Rückgang um 39 Prozent. Nach Zensusdaten von 2021 lebten rund 126.500 Deutsche in Kanada. Die Zahlen deuten darauf hin, dass der Zustrom aus Deutschland auch dort deutlich nachgelassen hat.

Kontrastiert wird der Trend durch Mexiko, den dritten Gastgeber der demnächst beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft. Dorthin zogen 2025 rund 800 Deutsche, vor 20 Jahren waren es noch knapp 600. Das entspricht einem Anstieg um 43 Prozent. Laut mexikanischem Zensus lebten 2020 gut 7.600 Deutsche im Land. Während die Wanderungsbewegungen nach Nordamerika insgesamt abnehmen, gewinnt Mexiko damit an Bedeutung – wenn auch auf deutlich niedrigerem absoluten Niveau als die USA und Kanada. Die Weltmeisterschaft, die in den drei Ländern ausgetragen wird, rückt damit Destinationen in den Fokus, deren Anziehungskraft für deutsche Auswanderer sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten sichtbar verschoben hat.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.