Warken mahnt: Alle Akteure müssen Beitrag zur Stabilisierung der GKV leisten

10.03.2026


Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind im Jahr 2025 erneut deutlich stärker gestiegen als die Beitragseinnahmen. Nach vorläufigen Rechnungsergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums betrug das Ausgabenplus 7,8 Prozent, während die Einnahmen nur um etwa 5,3 Prozent zulegten. Diese Entwicklung übt erheblichen Druck auf die Beitragssätze aus und veranlasste die Krankenkassen bereits zu Jahresbeginn 2025, ihre Zusatzbeitragssätze deutlich anzuheben.

Trotz der angespannten Einnahmesituation erzielten die 93 gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro. Dieser Gewinn dient jedoch vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau. Die Reserven beliefen sich Ende 2025 auf rund 5,1 Milliarden Euro, was 0,18 Monatsausgaben entspricht und damit weiterhin unter der gesetzlichen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben liegt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommentierte die vorläufigen Finanzergebnisse mit deutlichen Worten: "Die vorläufigen Finanzergebnisse unterstreichen die schwierige Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2024 steigen die Ausgaben wesentlich stärker als die Einnahmen, auch in diesem Jahr." Die Ministerin wies darauf hin, dass zwar die Finanzlage für 2026 durch ein Maßnahmenpaket stabilisiert werden konnte, jedoch ab 2027 mit Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe zu rechnen sei.

Konkrete Zahlen zeigen die Dimension der Herausforderung: Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich 2025 auf 355,9 Milliarden Euro, während die Ausgaben 352,4 Milliarden Euro betrugen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz lag Ende Dezember bei 2,94 Prozent. Warken betonte, dass alle Akteure des Gesundheitswesens ihren Beitrag leisten müssten, um die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren und die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.

Other news

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.