
Volkswagen sondiert nach Medienberichten eine weitreichende Neuausrichtung seines Werks im niedersächsischen Osnabrück. Laut einem Bericht der Financial Times, auf den sich mehrere Medien berufen, führt der Konzern Gespräche mit dem israelischen Rüstungsunternehmen Rafael Advanced Defense Systems über eine mögliche Kooperation. Demnach wird geprüft, ob das traditionsreiche, derzeit defizitäre Werk von der Fahrzeugproduktion teilweise oder ganz auf Komponenten für das israelische Luftverteidigungssystem Iron Dome umgestellt werden könnte.
Offiziell hält sich der Wolfsburger Konzern bedeckt. Gegenüber der Deutschen Welle betonte ein Sprecher, die Produktion von Waffen durch die Volkswagen AG sei „für die Zukunft weiterhin ausgeschlossen“; man beteilige sich nicht an Spekulationen über das Werk Osnabrück. Zugleich räumte der Sprecher ein, der Standort werde im Rahmen eines offenen Prüfprozesses für die Zeit nach 2027 bewertet. Man prüfe „tragfähige Optionen“ und führe Gespräche mit verschiedenen „Marktteilnehmern“, konkrete Entscheidungen gebe es aber nicht. Die Belegschaft werde über den Stand der Überlegungen informiert.
Auslöser der Debatte ist der Strategiewechsel, den Europas größter Autohersteller 2024 für das Werk beschlossen hat. Die Produktion der aktuellen Modelle – darunter das T-Roc Cabriolet – läuft bis 2027 aus; bereits im vergangenen Jahr war die Arbeitswoche in Osnabrück um einen Tag verkürzt worden, um Kosten zu senken. Rund 2.300 Arbeitsplätze stehen damit perspektivisch zur Disposition. Nach Angaben aus dem Umfeld des Projekts, auf die sich der Financial Times-Bericht bezieht, könnte eine industrielle Umrüstung auf Verteidigungstechnik helfen, diese Jobs zu sichern.
Den Berichten zufolge würden in Osnabrück keine Raketen selbst gefertigt. Stattdessen steht demnach die Produktion von Schwerlast-Lkw, Startern und elektrischen Generatoren im Raum, die zum Iron-Dome-System gehören. Rafael soll zudem prüfen, in Deutschland ein weiteres Werk zu errichten, das speziell der Raketenfertigung diente. Die mögliche Kooperation fällt in eine Phase, in der europäische Automobilhersteller unter Druck stehen – durch sinkende Margen, den Wettbewerbsdruck aus China und die Unsicherheiten der Elektrifizierung. Parallel entwickelt sich der Verteidigungssektor für Teile der Industrie zu einem alternativen Absatzfeld. Ob Volkswagen in größerem Stil auf diesen Kurs einschwenkt, bleibt jedoch offen, solange der Konzern offiziell nur von einer ergebnisoffenen Standortsuche für Osnabrück spricht.

Die Bundesregierung will Bekleidungshersteller stärker an den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern beteiligen und damit den Boom von kurzlebiger Billigmode eindämmen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgelegt, das die erweiterte Herstellerverantwortung auf Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe ausdehnt. Ziel ist es, die Entsorgungsstrukturen für Alttextilien finanziell zu stabilisieren und zugleich die Umweltauswirkungen der Fast-Fashion-Industrie zu verringern. Ein konkreter Gesetzentwurf soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Künftig sollen alle Unternehmen, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – darunter auch Importeure –, als Hersteller gelten. Sie müssten sich nach den Plänen Schneiders einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen. Diese Organisationen sollen bundesweit die Sammlung und Verwertung von Alttextilien organisieren und sich über Beiträge der angeschlossenen Hersteller finanzieren. Vorgesehen ist eine verpflichtende Sammelquote von 70 Prozent, bemessen an der Menge der Textilien, die die jeweiligen Hersteller im Vorjahr in Verkehr gebracht haben.
Das System soll Anreize für langlebigere und besser recycelbare Produkte setzen: Umweltfreundlichkeit und Qualität der Waren sollen bei der Berechnung der Herstellerbeiträge berücksichtigt werden. Je hochwertiger, reparierbarer und besser recycelbar ein Produkt ist, desto niedriger soll der Finanzbeitrag ausfallen. Ins Visier nimmt Schneider insbesondere Fast-Fashion-Ware, die nach kurzer Nutzungsdauer in Altkleidercontainern landet, nur begrenzt als Secondhand weiterverwendet werden kann und häufig kaum recycelbar ist. Nach seinen Worten soll insbesondere für massenhafte Wegwerfmode, einschließlich günstiger Importe etwa aus China, stärker zur Kasse gebeten werden.
Umweltverbände begrüßen zwar grundsätzlich den Ansatz, kritisieren die geplanten Regelungen jedoch als nicht weitreichend genug. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt unter anderem, dass klare gesetzliche Mindestkriterien für Umweltfreundlichkeit bislang fehlten und die Lenkungswirkung damit begrenzt bleiben könnte. Auch insgesamt sehen Kritiker in den vorgelegten Eckpunkten eher einen ersten Schritt als einen grundlegenden Kurswechsel in der Branche. Mit dem Gesetz setzt Deutschland zugleich Vorgaben der Europäischen Union zur erweiterten Herstellerverantwortung im Textilsektor um.