Vorzeitiger Abgang von Helen Giza lässt Fresenius-Medical-Care-Investoren aufhorchen

08.10.2026


Fresenius Medical Care vollzieht überraschend einen Wechsel an der Konzernspitze und verschreckt damit den Markt. Die langjährige Vorstandsvorsitzende Helen Giza wird das Dialyseunternehmen aus Bad Homburg mit Ablauf des 11. Oktober verlassen, wie der DAX-Konzern mitteilte. Details zu den Hintergründen nannte FMC in seinen Mitteilungen zunächst nicht. Der Aufsichtsrat bestellte einstimmig Shervin J. Korangy mit Wirkung zum 12. Oktober zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Korangy legte im Zuge der Ernennung sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats nieder.

Giza stand knapp vier Jahre an der Spitze von Fresenius Medical Care, zuvor war sie drei Jahre Finanzvorständin des Unternehmens. In internen Kreisen wurde zuletzt offenbar Zweifel an ihrem Kurs laut. "Keine neuen Ideen, keine Vision - immer nur der Sparzwang reicht nicht", sagte die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und langjährige Betriebsrätin Stefanie Balling der Nachrichtenagentur Reuters zufolge. Die Strategie sei "wirklich nicht prickelnd", begründete sie den Wechsel an der Spitze. Gizas Vertrag wäre demnach im kommenden Jahr ausgelaufen.

Mit Korangy rückt ein Kenner des Hauses nach. Der 51-jährige US-Amerikaner war bis Anfang des Jahres Vorstandschef des Augenheilkunde-Spezialisten BVI Medical und gehört seit 2023 dem Aufsichtsrat von FMC an. Balling zufolge habe er dort "immer schon die richtigen Fragen gestellt"; es habe sich abgezeichnet, dass Gizas Vertrag nicht verlängert werden sollte. Aufsichtsratschef Michael Sen, der zugleich Vorstandsvorsitzender des Großaktionärs Fresenius ist, sprach von einem Wendepunkt für FMC. Die Ziele der Transformation der vergangenen Jahre seien weitgehend erfüllt, in der nächsten Wachstumsphase solle das Unternehmen von einem anderen Führungsprofil profitieren.

An der Börse kam der abrupte Führungswechsel schlecht an. Die im Leitindex DAX notierten FMC-Papiere gaben im Tagesverlauf deutlich nach. In einer ersten Reaktion verloren die Titel zeitweise bis zu 4,5 Prozent, in der Spitze sogar mehr als acht Prozent auf 36,71 Euro. Anleger müssen sich nun auf eine neue strategische Akzentsetzung einstellen: Während Gizas Amtszeit im Zeichen der Transformation und Kostendisziplin stand, soll Korangy das Unternehmen nach dem Willen des Aufsichtsrats wieder stärker auf Wachstumskurs bringen.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.