Trotz Konjunkturflaute: Dax-Unternehmen stellen neuen Dividendenrekord auf

05.04.2026


Die 40 Unternehmen im deutschen Leitindex Dax steuern laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY auf einen neuen Dividendenrekord zu. Für das vergangene Geschäftsjahr werden demnach voraussichtlich rund 55,3 Milliarden Euro an die Aktionäre ausgeschüttet – ein Plus von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 52,2 Milliarden Euro. Damit erreichen die Ausschüttungen trotz der anhaltenden Konjunkturflaute in Deutschland ein neues Allzeithoch.

Wie aus der Auswertung von Geschäftsberichten, Pressemitteilungen und Einladungen zu Hauptversammlungen hervorgeht, erhöhen 25 Dax-Konzerne ihre Dividenden, bei zehn sinken die Zahlungen. Viele Unternehmen hätten sehr gute Zahlen für das vergangene Jahr vorgelegt, sagt Jan Brorhilker, Managing Partner bei EY. Davon profitieren insbesondere Anleger, die Dividenden als laufendes Zusatzeinkommen nutzen. In Deutschland werden die Ausschüttungen üblicherweise einmal im Jahr nach den Hauptversammlungen im Frühjahr gezahlt; die dort noch ausstehenden Beschlüsse gelten bei den meisten Konzernen als Formsache.

Dividendenstärkster Titel bleibt die Allianz mit einer geplanten Ausschüttungssumme von 6,5 Milliarden Euro. Dahinter folgen die Deutsche Telekom mit 4,8 Milliarden Euro und Siemens mit 4,2 Milliarden Euro. Ebenfalls in der Spitzengruppe liegen Mercedes-Benz, der Rückversicherer Munich Re und der Softwarekonzern SAP. Besonders dynamisch steigen die Dividenden beim Triebwerkbauer MTU Aero Engines (plus 64 Prozent), der Deutschen Bank (plus 44 Prozent) und der Commerzbank (plus 61 Prozent), die sich gegen eine Übernahme durch die italienische Bank Unicredit wehrt.

Nicht alle Branchen können vom aktuellen Dividendentrend profitieren. Vor allem die schwächelnde Autoindustrie reduziert ihre Ausschüttungen deutlich: Mercedes-Benz senkt die Dividendensumme EY zufolge um 19 Prozent, bei der Porsche Automobil Holding steht ein Minus von 21 Prozent. Insgesamt spiegelt sich in den Zahlen, dass viele Dax-Konzerne einen Großteil ihres Umsatzes im Ausland erzielen und damit weniger stark von der Schwäche der deutschen Binnenkonjunktur betroffen sind. Branchen wie Banken und Versicherungen verbuchten zuletzt Rekordergebnisse – und geben diese nun in Form höherer Dividenden an ihre Anteilseigner weiter.

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Von Reichling nach Karlsruhe: Hausdurchsuchung nach Klimaprotest vor höchstem Gericht

09.04.2026


Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.

Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.

Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.

Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.