SVP-Bundesratssitz wird frei: Partei tastet sich an historisch erste Frau heran

08.10.2026


Mit dem angekündigten Rücktritt von SVP-Bundesrat Guy Parmelin beginnt für die grösste Partei der Schweiz ein strategisch heikler Wahlherbst. Der frei werdende Sitz im Bundesrat löst gleich mehrere Grundsatzdebatten aus: Soll die SVP erstmals in ihrer Geschichte eine Frau in die Landesregierung entsenden? Bleibt der Sitz in der Romandie, um die Westschweiz weiter im Bundesrat zu verankern? Und versucht die Partei, ihren Einfluss im Wirtschaftsdepartement zu sichern – oder zielt sie auf einen Wechsel ins Justiz- und Polizeidepartement, wo ihre Hardliner in der Asylpolitik mehr Gestaltungsmacht bekämen?

Innerhalb und ausserhalb der SVP kursiert bereits eine Reihe von Namen. Zu den meistgenannten gehört der Thurgauer Nationalrat Pascal Schmid, der in der Partei in kurzer Zeit aufgestiegen ist. Kaum gewählt, übernahm er das anspruchsvolle Dossier Asyl und löste damit den als schwer steuerbar geltenden Andreas Glarner ab. In der Parteispitze geniesst Schmid den Ruf eines unabhängigen, dossiersicheren Juristen, der seine Kritik am Asylsystem sachlich vorträgt. Seine bisherige politische Bilanz ist indes stärker von fordernden Vorstössen – etwa einer «Ausschaffungs-Task-Force» – als von kompromissorientierten Lösungen geprägt.

Gleichzeitig rückt die Frage der weiblichen Vertretung in den Mittelpunkt. Die SVP ist die einzige Bundesratspartei, die noch nie mit einer eigenen Frau in der Landesregierung vertreten war; einzig 2000 stand mit Rita Fuhrer eine SVP-Frau auf dem offiziellen Ticket, sie unterlag damals Samuel Schmid. Heute betonen profilierte SVP-Politikerinnen öffentlich, das Geschlecht dürfe nicht entscheidend sein – und verweisen darauf, die Partei verfüge über viele grundsätzlich geeignete Persönlichkeiten. Zugleich wird parteiintern registriert, dass mit der St. Galler Ständerätin Esther Friedli, der Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli und der Genfer Nationalrätin Céline Amaudruz mehrere Frauen als ernsthafte Optionen gehandelt werden, was die Chancen auf ein gemischtes Ticket deutlich erhöht.

Überlagert wird die Frauenfrage von der Diskussion um die Vertretung der Sprachregionen. Parmelin ist Westschweizer, und die «angemessene Vertretung» der Romandie gilt in Bundesratswahlen weiterhin als wichtiges Kriterium. Doch das potenzielle Feld der SVP-Kandidaturen in der Westschweiz ist vergleichsweise dünn, und ob die Partei sich selbst verpflichtet sieht, den Sitz zwingend wieder in der Romandie zu besetzen, ist offen. Klar ist nur: Die Entscheidung über die Kandidatur – Mann oder Frau, Deutschschweiz oder Westschweiz, Wirtschafts- oder Justizprofil – wird weit über die parteiinterne Symbolik hinausweisen und mitbestimmen, wie die SVP im künftigen Bundesrat wahrgenommen wird.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.