Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Other news

Von Wahlplakaten bis tödlicher Gewalt: Bandbreite politischer Delikte im Südwesten wächst

05.04.2026


In Baden-Württemberg ist die Zahl politisch motivierter Gewaltdelikte im Jahr 2025 deutlich in die Höhe geschnellt. Die Polizei registrierte landesweit 298 entsprechende Taten, wie das Innenministerium nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das entspricht einem Anstieg von 41,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklung zieht sich nach Behördenangaben durch nahezu alle Phänomenbereiche – von Straftaten aus dem rechten oder linken Spektrum bis hin zu Taten, die aus religiösen oder ausländischen Ideologien heraus begangen werden.

Auch insgesamt haben politisch motivierte Straftaten im Südwesten zugenommen. Die Zahl der registrierten Fälle stieg 2025 um 4,2 Prozent von 6.526 auf 6.801. Das Spektrum reicht von abgerissenen oder zerstörten Wahlplakaten über Anfeindungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen bis hin zu schwerster und tödlicher Gewalt. Unter den erfassten Taten finden sich auch terroristische Anschläge. Das Innenministerium spricht vor diesem Hintergrund von einem immer rauer werdenden gesellschaftlichen Klima.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) wertet den Trend als Belastungsprobe für die demokratische Ordnung. „Das gesellschaftliche Klima wird rauer. Jeder Akt der Gewalt ist ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“, sagte er der dpa. Gewalt dürfe kein Mittel politischer Auseinandersetzung sein. Man trete in Baden-Württemberg verfassungsfeindlichen Bestrebungen „gleich welcher Couleur“ mit geballten Kräften entgegen; Hass, Hetze und Gewalt würden nicht geduldet, sondern entschieden und konsequent verfolgt.

Als politisch motivierte Kriminalität wertet das Land ein breites Feld von Vorfällen: Dazu zählen etwa Attacken auf Polizisten bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt, illegale Straßenblockaden von Klimaaktivisten oder der Angriff auf ein israelisches Rüstungsunternehmen in Ulm im September 2025. Nach Ministeriumsangaben entfällt der stärkste Anstieg innerhalb der Gewaltdelikte auf Taten, die auf einer religiösen oder ausländischen Ideologie beruhen. Die Sicherheitsbehörden sehen sich damit zunehmend gefordert, auf ein ausdifferenziertes und dynamisches Bedrohungsbild zu reagieren.