
Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag drängt auf ein Nutzungsverbot kommerzieller sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren. Nach einer dreitägigen Klausurtagung in Göttingen legten die Sozialdemokraten in der sogenannten „Göttinger Erklärung“ fest, dass Online-Plattformen im Bundesland erst ab 14 genutzt werden dürfen. Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) hatte eine entsprechende Altersgrenze bereits im vergangenen Jahr als „naheliegend und sinnvoll“ bezeichnet.
Auslöser für die Verschärfung des Kurses ist nach Angaben der Fraktion die wachsende Macht großer Plattformbetreiber. „Die Bedrohung durch Online-Giganten ist uns deutlicher denn je geworden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Wiard Siebels. Unter der Überschrift „Dominanz digitaler Medien und Zerstörung der Meinungsfreiheit“ diskutierten die Abgeordneten nach eigenen Angaben Risiken für öffentliche Debattenräume und politische Willensbildung.
Neben der Altersgrenze fordert die SPD-Fraktion jugendfreundliche Versionen bestehender Social-Media-Angebote. Für Nutzerinnen und Nutzer zwischen 14 und 16 Jahren sollen Plattformen etwa ohne algorithmusgesteuerte Startseiten angeboten werden. Zudem verlangt die Fraktion mehr Transparenz von den Unternehmen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Ziel sei der Schutz demokratischer Prozesse, heißt es in einer Mitteilung: „Es geht um nichts anderes als den Schutz unserer Demokratie.“
Viele der anvisierten Änderungen liegen nach Einschätzung der Fraktion außerhalb der unmittelbaren Landeszuständigkeit. Die SPD ruft daher die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für neue bundes- oder europarechtliche Vorgaben stark zu machen. Zugleich habe sich in Vorträgen und Gesprächen während der Klausur gezeigt, dass einzelne Punkte – etwa über Anpassungen der Medienstaatsverträge – durchaus in den Kompetenzbereich der Länder fallen könnten, sagte Siebels. Die „Göttinger Erklärung“ fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen und markiert nach Angaben der Fraktion eine der politischen Prioritäten für das angebrochene Jahr.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.