Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

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Humanoide Roboter bei BMW: Pilotprojekt in Leipzig soll Serienreife bringen

12.06.2026


BMW treibt die Automatisierung seiner Werke mit einem Pilotprojekt für humanoide Roboter voran. In der Fabrik in Leipzig testet der Autobauer menschenähnliche Roboter des Schweizer Unternehmens Hexagon, um deren Einsatz unter realen Produktionsbedingungen zu erproben. Nach Laborversuchen und ersten Tests läuft dort nun eine Pilotphase, die laut Unternehmensangaben als erste dieser Art in Europa gilt und auf einen späteren breiteren Einsatz in der Produktion abzielt.

Im Fokus steht zunächst die Batteriefertigung für Elektrofahrzeuge. In der Batteriemontage lernen die Roboter den Umgang mit Bauteilen für Hochvoltspeicher, also den Antriebsbatterien von Elektroautos. Beschäftigte bringen den Systemen die erforderlichen Bewegungsabläufe Schritt für Schritt bei. "Das Schöne ist, wenn wir es einem Roboter beigebracht haben, können es alle", sagte Michael Ströbel, Leiter Prozessmanagement und Digitalisierung in der Produktion. Anders als bei Menschen müsse eine neue Tätigkeit nicht jedem einzelnen Roboter separat vermittelt werden.

Parallel dazu erprobt BMW die Technologie in der Qualitätskontrolle und der Komponentenfertigung. Dort übernehmen die humanoiden Roboter Aufgaben, die bislang von Beschäftigten erledigt wurden, etwa das Scannen von Fahrzeugkarosserien auf Abweichungen und mögliche Fehler. Das Ziel ist, monotone, ergonomisch belastende oder sicherheitskritische Tätigkeiten zu automatisieren und die Beschäftigten zu entlasten, ohne sie zu ersetzen.

Werkleiterin Petra Peterhänsel betonte, der Einsatz der neuen Technik werde nicht zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen. Mitarbeitende müssten sich demnach keine Sorgen machen, dass humanoide Roboter Stellen ersetzen; sie sollen stattdessen andere Aufgaben im Werk übernehmen. BMW testet die Technologie in Leipzig bereits seit Ende vergangenen Jahres. Die laufende Pilotphase unter Produktionsbedingungen soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, anschließend will der Konzern die gewonnenen Erkenntnisse schrittweise auf weitere Anwendungen und Standorte übertragen.