
Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.
Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.
Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.
Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

In Hamburg wächst der Druck auf den Senat, die Personalsituation in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel zu verbessern. In dem bundesweit bekannten Gefängnis, das unter dem Namen „Santa Fu“ firmiert, ist nach Angaben des Senats fast jede siebte der mehr als 234 Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst unbesetzt. Zugleich liegt der Krankenstand bei über 15 Prozent. Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft warnt vor Folgen für Sicherheit und Resozialisierung.
Der justizpolitische Sprecher der Linken, Jan Libbertz, sieht den Strafvollzug in Fuhlsbüttel „personell auf Verschleiß“ laufen. Das sei eine enorme Belastung für die Beschäftigten und verschlechtere zugleich die Situation der Gefangenen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Zahlen stammen aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von Libbertz.
Besonders deutlich zeigt sich der Druck bei den Überstunden: Im Allgemeinen Vollzugsdienst haben sich laut Senatsangaben in den vergangenen Jahren zwar weniger Zusatzstunden angesammelt, dennoch standen Ende Februar noch knapp 15.000 Überstunden in den Büchern. Nach Darstellung der Linken hat der Mangel direkte Auswirkungen auf den Vollzugsalltag: Fehle Personal, fielen Angebote aus, Aufschlusszeiten würden eingeschränkt, und Resozialisierung bleibe auf der Strecke.
Libbertz wirft dem Senat vor, mit der aktuellen Personalpolitik sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch einen sicheren, funktionierenden Vollzug zu gefährden und zugleich die Rechte der Häftlinge zu missachten. Die Linksfraktion fordert eine schnelle und strukturell wirksame Entlastung des Vollzugsdienstes. Konkrete Maßnahmen des Senats über die bereits vorliegenden Zahlen hinaus wurden in der Anfragebeantwortung nicht benannt.