Schweizer Bürobedarf-Handel im Wandel: Office World setzt auf Online-Plattform

10.03.2026


Die Office World Group stellt ihr gesamtes Filialgeschäft in der Schweiz bis zum Frühjahr 2027 etappenweise ein. Von dieser Entscheidung sind alle zehn verbliebenen Standorte des Bürobedarf-Händlers betroffen, was zum Verlust von 45 Vollzeitstellen führt. Die Mitarbeitenden wurden bereits über die anstehenden Schließungen informiert. Das Unternehmen reagiert damit auf veränderte Einkaufsgewohnheiten, bei denen Kunden Büroartikel zunehmend online bestellen, während die Umsätze in den Ladengeschäften zurückgehen.

Dominik Engeler, Leiter des Filialgeschäfts von Office World, begründet die Entscheidung mit wirtschaftlichen Erwägungen. "Es ist eine bittere Wahrheit: Doch längerfristig weisen die Ausgaben und Einnahmen in unserem stationären Geschäft schlicht kein gesundes Verhältnis mehr auf. Das hat bedauerliche Konsequenzen", erklärt Engeler. Das Unternehmen will die betroffenen Mitarbeitenden bei der Suche nach neuen Stellen innerhalb oder außerhalb der Firmengruppe unterstützen.

Die Schließungen erfolgen über einen Zeitraum von gut einem Jahr verteilt. Laut Unternehmensangaben schließt die Filiale in St. Gallen Ende Juni 2026, gefolgt von Regensdorf Ende September 2026. Im Oktober 2026 sind die Standorte Pratteln und Zürich Glattzentrum vorgesehen, im Dezember 2026 Lausanne. Ende Februar 2027 sollen Basel Dreispitz, Luzern, Steinhausen und Zürich Altstetten folgen. Die letzte Filiale in Genf stellt ihren Betrieb Ende April 2027 ein.

Zukünftig konzentriert sich die Office World Group primär auf ihre Online-Plattform www.officeworld.ch. Mit einem Sortiment von rund 60.000 Artikeln will sich das Unternehmen als reiner Digitalanbieter und Dienstleister für Bürobedarf in der Schweiz positionieren. Bereits Anfang 2026 wurden die Filialen in Sursee, Bern und Winterthur geschlossen, wobei für einen Teil der damals betroffenen Mitarbeitenden Anschlusslösungen gefunden werden konnten.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.