
Seit mehr als einem Jahr sind fünf hessische Polizei-Influencer offiziell auf Instagram aktiv, um Einblicke in die Polizeiarbeit und das Privatleben von Beamten zu geben. Die vier Polizisten und eine Studentin, Sarah, Serhat, Paula, Chris und Selina, posten unter dem Auftrag der Polizei Hessen und haben mit ihren Videos ein breites Publikum erreicht. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte, dass die Influencer "der Uniform ein Gesicht" geben und in einer Zeit, in der radikale Kräfte Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben wollen, transparente Kommunikation besonders wichtig sei.
Die Inhalte der Corporate Influencer wurden in den vergangenen 90 Tagen 36 Millionen Mal aufgerufen, was den Erfolg der Initiative unterstreicht. Das Projekt zielt darauf ab, Werbung für Nachwuchs-Polizisten zu machen, Polizeiarbeit näher an die Menschen heranzuführen und die Social-Media-Präsenz der Behörde auszubauen. Seit Februar 2025 bespielen die fünf Cop-Influencer offizielle Instagram-Kanäle der Polizei Hessen und zeigen damit einen modernen Ansatz in der Öffentlichkeitsarbeit.
Besonders erfolgreich ist Polizeihauptkommissar Chris, der mit rund 65.000 Followern die höchste Reichweite unter den Influencern aufweist. Als Fahrlehrer und Fahrsicherheitstrainer postet er hauptsächlich Inhalte rund um das Polizeimotorrad, wobei sein bekanntestes Reel, das er mit Kollegin Paula drehte, über 13 Millionen Aufrufe erzielte. Viele weitere Videos von Chris haben mehr als eine Million Klicks, und Kooperationen mit den anderen Cop-Influencern sind bei den Zuschauern besonders beliebt, wie Likes und Views auf seinem Account zeigen.
Polizeikommissarin Paula folgt mit etwa 33.000 Followern auf ihrem Instagram-Kanal und veröffentlicht mehr private Inhalte als Chris, darunter Garde-Auftritte an Fastnacht und Fitnessstudio-Routinen. Sowohl Paula als auch die anderen drei Polizei-Influencer können mehrere Videos vorweisen, die über eine Million Aufrufe haben. Die Initiative demonstriert, wie staatliche Behörden soziale Medien nutzen können, um Vertrauen aufzubauen und junge Menschen für den Polizeidienst zu begeistern, ohne dabei auf traditionelle Kommunikationswege zu setzen.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.