Parteitagsergebnis: Babler erhält breite Unterstützung trotz interner Diskussionen

10.03.2026


Andreas Babler bleibt Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ). Beim 47. ordentlichen Bundesparteitag in der Wiener Messe stimmten am Samstag 81,51 Prozent der Delegierten für seine Wiederwahl. Damit erzielte der Vizekanzler ein besseres Ergebnis als bei seiner vorherigen Wahl, lag jedoch unter den 88,8 Prozent, die er vor 2,5 Jahren in Graz erreicht hatte. Der Parteitag begann mit dem Einzug des Parteivorsitzenden und seines Regierungsteams unter den Klängen von "Burning Heart", begleitet von gut 600 Delegierten und etwa ebenso vielen Gästen. Von der Parteiprominenz fehlte lediglich Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

In seiner Rede warb Babler für Geschlossenheit und gestand eigene Fehler ein. Er lud alle ein, "die Fehler, die wir kollektiv gemacht haben", nicht zu wiederholen. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheimer bezeichnete die Regierungsarbeit des Teams als geliefert und betonte, die SPÖ sorge für einen starken Sozial- und Rechtsstaat. Das Motto des Parteitags lautete "Ordnen statt spalten", und mehrere Redner riefen zur Einheit auf. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig lobte die Regierungsarbeit und wünschte sich vom Parteitag ein "Zeichen der Stärke und Zuversicht".

Im Vorfeld des Parteitags hatte es in der SPÖ Unruhe gegeben, da Babler-kritische Landesorganisationen Altkanzler Christian Kern als Gegenkandidaten ins Gespräch brachten. Nach dessen Verzicht konzentrierte sich das Interesse auf das Abschneiden Bablers. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) bewertete das Ergebnis als "solides" vor dem Hintergrund der Regierungsbeteiligung der Partei. Sie führte den Rückgang der Zustimmung im Vergleich zu Graz auf "mediale Auseinandersetzungen" zurück, darunter Spekulationen über eine mögliche Kandidatur von Kern. Nun wolle sich die SPÖ wieder verstärkt auf Inhalte konzentrieren.

Babler selbst zeigte sich erleichtert, die Spekulationen beendet zu haben, und betonte, man könne nun "in eine neue Zeit starten" und rote Projekte realisieren. Inhaltlich verteidigte er in seiner Grundsatzrede zentrale politische Projekte der SPÖ, darunter neue Steuern für Reiche und Millionenerben, die er als "alternativlos" im Kampf gegen soziale Ungleichheit bezeichnete. Zudem sprach er Themen wie den Ausbau der Gesundheitsversorgung, Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und eine klarere Linie in der Migrationspolitik an. Die Wahlbeteiligung auf dem Parteitag lag bei 98,5 Prozent, und das Ergebnis wurde innerparteilich als Signal für Stabilität gewertet, während Gegner wie die FPÖ es als Zeichen fehlender Beliebtheit interpretierten.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.