Nordrhein-Westfalen ringt um Finanzierung der Fehlfahrten im Rettungsdienst

03.04.2026


Im Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen ist eine Lösung weiter nicht in Sicht. Eine von der Landesregierung erhoffte Einigung bis Ostern blieb aus, die Verhandlungen zwischen Kommunen und gesetzlichen Krankenkassen sollen nach den Feiertagen fortgesetzt werden. Damit bleibt offen, wer künftig für einen Teil der Kosten von Rettungswagen-Einsätzen aufkommt.

Der Stillstand in den Gesprächen könnte unmittelbare Konsequenzen für gesetzlich Versicherte haben. Sollten sich Kommunen und Kassen nicht einigen, drohen vielerorts Eigenanteile von mehreren Hundert Euro pro Einsatz, wenn ein Rettungswagen gerufen wird. Die Stadt Essen hatte als erste Kommune in NRW bereits einen Eigenanteil von 267 Euro pro Rettungseinsatz beschlossen, die Maßnahme jedoch zunächst wieder zurückgenommen.

Auslöser des Konflikts sind sogenannte Fehlfahrten: Einsätze, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, ohne anschließend einen Patienten in ein Krankenhaus zu transportieren – etwa, weil vor Ort ausreichend geholfen werden konnte. Nach Angaben des NRW-Städtetags belaufen sich die Kosten für diese Einsätze landesweit auf rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Bislang wurden sie in der Regel auf alle tatsächlichen Transporte umgelegt und damit mittelbar von den Krankenkassen mitgetragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern diese Praxis inzwischen mit Verweis auf die Rechtslage. Fehlfahrten seien nach geltendem Bundesrecht nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, daher sei es den Kassen rechtlich untersagt, diese Kosten zu übernehmen, argumentieren sie in einer Mitteilung. Auch das Land Nordrhein-Westfalen will für die entstehende Finanzierungslücke nicht einspringen. Zahlreiche Kommunen verweisen darauf, dass ihnen ohne zusätzliche Mittel kaum etwas anderes übrig bleibe, als die ausstehenden Beträge direkt an die Patienten weiterzugeben – und damit einen Eigenanteil für Rettungsdiensteinsätze einzuführen.

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BA-Chefin Nahles: Frühjahrsbelebung „ohne nennenswerten Schwung“

03.04.2026


Der deutsche Arbeitsmarkt ist im März nur verhalten in die übliche Frühjahrsphase gestartet. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen sank zwar gegenüber Februar um 49.000 auf 3,021 Millionen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mitteilte. Damit bleibt die Arbeitslosigkeit aber weiter oberhalb der psychologisch wichtigen Marke von drei Millionen und liegt zudem um 54.000 Personen höher als vor einem Jahr. Die nicht saisonbereinigte Arbeitslosenquote verringerte sich im Monatsvergleich leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent.

Bereinigt um saisonale Einflüsse ergibt sich ein Bild der Stagnation. Laut BA blieb die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen im März auf dem Niveau des Vormonats, nachdem sie im Februar noch um 1.000 Personen gestiegen war. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote verharrte bei 6,3 Prozent und entsprach damit den Erwartungen von Volkswirten, die im Vorfeld mit einem moderaten Anstieg der Arbeitslosenzahl gerechnet hatten.

BA-Chefin Andrea Nahles sprach von einem Start in die Frühjahrsbelebung „ohne nennenswerten Schwung“. Das spiegelt sich auch in der Unterbeschäftigung wider, die neben der registrierten Arbeitslosigkeit auch Teilnehmer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und kurzfristig Arbeitsunfähige umfasst. Diese Kennziffer blieb im März unverändert bei 3,690 Millionen und signalisiert, dass sich die Gesamtbelastung des Arbeitsmarktes bislang kaum verringert.

Zusätzliche Hinweise auf die angespannte Lage liefert die Entwicklung der Kurzarbeit. Zwischen dem 1. und 25. März meldeten Unternehmen für rund 38.000 Beschäftigte Kurzarbeit an. Tatsächlich in Anspruch genommen wurde Kurzarbeitergeld im Januar für 136.000 Beschäftigte, 6.000 weniger als im Vormonat. Trotz dieses Rückgangs zeigt die weiterhin relevante Nutzung von Kurzarbeit, dass viele Betriebe auf konjunkturelle Unsicherheiten reagieren und ihre Personalkapazitäten vorsichtig anpassen.