Merkels Stasi-Akten bleiben gesperrt: Verwaltungsgericht sieht Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt

13.03.2026


Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Ein genereller Anspruch auf Einsicht in Stasi-Akten zu beliebigen Zwecken bestehe nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt der Versuch, Merkels Akten offenzulegen, vorerst ohne Erfolg.

Die Richter verwiesen auf die im Stasi-Unterlagengesetz verankerten, engen Voraussetzungen für die Herausgabe. Demnach ist ein Zugang insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person als Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eingestuft werden kann oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte war. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. Es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte, dass Merkel Begünstigte des MfS gewesen sei; zudem sei sie vor 1990 rechtlich nicht als Person der Zeitgeschichte einzuordnen.

Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er war Mitglied der Berliner Liberalen und saß von 2016 bis 2021 im Abgeordnetenhaus. 2020 verließ er die FDP, bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 trat er in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Mit seiner Klage wollte Luthe die Herausgabe der Unterlagen durch die zuständige Behörde gerichtlich erzwingen.

Die Entscheidung unterstreicht die restriktive Praxis beim Umgang mit Stasi-Unterlagen prominenter Personen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine langjährige Spitzenfunktion in der Bundespolitik allein keinen automatischen Anspruch Dritter auf Akteneinsicht begründet, wenn die gesetzlichen Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllt sind.

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Beben bei Thüringer BSW: Augsten räumt Fraktionsvorsitz

14.03.2026


In der Thüringer Landtagsfraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht ein Führungswechsel an. Fraktionschef Frank Augsten hat überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Der 67-Jährige, der den Vorsitz erst seit Dezember 2024 innehatte, will das Amt in den kommenden Wochen an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben und die laufenden Geschäfte bis dahin noch weiterführen. Wer die Fraktionsspitze künftig übernimmt, ist nach Angaben aus Fraktionskreisen bislang offen.

Augsten begründete seinen Schritt nach übereinstimmenden Berichten aus Partei- und Fraktionskreisen mit persönlichen Gründen und dem Wunsch, sich wieder stärker seiner fachlichen Arbeit in der Landwirtschafts- und Umweltpolitik zu widmen. "Im Landwirtschaftsbereich brennt gerade die Luft", sagte der Agrarwissenschaftler mit Blick auf Betriebe, die wegen eines Streits mit der EU mit hohen Rückforderungen konfrontiert sein sollen. Für das BSW sitzt er im Landwirtschafts- und im Umweltausschuss und fungiert als agrarpolitischer Sprecher der Fraktion.

Der frühere Grünen-Politiker hatte bereits eine längere politische Laufbahn hinter sich, bevor er 2024 zum BSW wechselte. Zwischen 2009 und 2014 saß Augsten für Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag und war zeitweise Co-Vorsitzender der Landespartei. Zwischen seinen Mandatszeiten arbeitete der studierte Agraringenieur unter anderem als Referatsleiter im Thüringer Landwirtschaftsministerium und später als kommissarischer Präsident der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Im BSW übernahm er den Fraktionsvorsitz, nachdem Katja Wolf im Zuge der Regierungsbildung Ministerin geworden war.

Die Personalie trifft eine Fraktion, die nach der Landtagswahl 2024 mit 15,8 Prozent der Stimmen aus dem Stand zur drittstärksten Kraft im Erfurter Parlament aufgestiegen war und bislang als vergleichsweise geschlossen galt. Das BSW ist Teil der sogenannten Brombeer-Koalition mit CDU und SPD. Das Bündnis unter Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) verfügt mit 44 der 88 Sitze über keine eigene Mehrheit und ist deshalb immer wieder auf Unterstützung aus der Opposition von Linken und AfD angewiesen. Innerhalb der Koalition hatten zuletzt vor allem der Umgang mit AfD-Anträgen und die Frage, ob „inhaltlich gute Anträge“ der AfD in Fachausschüsse überwiesen werden sollen, für Spannungen gesorgt. Augsten hatte sich öffentlich für eine inhaltliche Prüfung solcher Vorlagen ausgesprochen, während insbesondere die SPD-Fraktion eine solche Linie ablehnt.