
Vor der entscheidenden Bundesratsbefassung mit der Krankenhausreform wächst in Niedersachsen der Druck auf die Bundesregierung. Landesgesundheitsminister Andreas Philippi warnt, jede zweite Klinik im Bundesland könnte durch eine geplante Verschärfung der Pflegepersonal-Regeln in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Auf der Mitgliederversammlung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) machte der SPD-Politiker deutlich, dass aus seiner Sicht zentrale Standorte auf dem Spiel stehen.
Im Kern geht es um neue Untergrenzen für Pflegepersonal in besonders pflegeintensiven Bereichen. Werden diese Mindestvorgaben unterschritten, könnte das nach den aktuellen Planungen nicht nur Folgen für die betroffene Abteilung haben, sondern für den gesamten Klinikstandort. Ein negatives Gutachten zur Personalausstattung gefährde die Zuweisung der Leistungsstufen für die ganze Klinik, sagte Philippi. Nach seiner Einschätzung wäre davon rund jede zweite Einrichtung in Niedersachsen betroffen. Die geplante Regelung bezeichnete er als „mehr als unverhältnismäßig“ und griff zur Zuspitzung auf den internationalen Diagnoseschlüssel zurück: Die Maßnahme sei „mindestens eine F70“, also ein Code, der in der Medizin für eine leichte Intelligenzminderung steht.
Philippi hat nach eigenen Angaben bereits das Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gesucht, um Änderungen an der Regelung zu erreichen. Am 27. März soll sich der Bundesrat mit den Anpassungen der Krankenhausreform befassen. Im Zentrum stehen dabei die sogenannten Leistungsgruppen. Sie definieren bundesweit einheitliche Anforderungen an Ausstattung, Fachärzte und andere Ressourcen. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, sollen bestimmte Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Eine negative Bewertung beim Pflegepersonal könnte damit die wirtschaftliche Basis ganzer Häuser infrage stellen.
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft unterstützt die Kritik an den geplanten Pflegeuntergrenzen, mahnt aber zugleich ein umfassenderes Umsteuern in der Reform an. Ohne einen tiefgreifenden Bürokratieabbau werde die Klinikreform nicht gelingen, betonte NKG-Vorsitzender Rainer Rempe. Jede Stunde, die nicht in Dokumentation, sondern bei den Patienten verbracht werde, erhöhe Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit, sagte er. Während die politischen Verhandlungen in Berlin weiterlaufen, wächst in den niedersächsischen Kliniken die Sorge, dass schärfere Auflagen bei Pflege und Dokumentation die Spielräume im laufenden Betrieb zusätzlich einengen könnten.

Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.
Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.
Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.
Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.