
Die Bundesregierung versucht mit einem neuen Klimaschutzprogramm, den Rückstand bei der Minderung von Treibhausgasen aufzuholen – doch Zweifel an der Tragfähigkeit des Plans lassen nicht lange auf sich warten. Das Kabinett in Berlin hat ein Paket mit 67 Maßnahmen beschlossen, das Deutschland zurück auf Kurs bringen soll, um die Klimaziele für 2030 und die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) spricht von einem „neuen Schub für den Klimaschutz“, der das Land zugleich unabhängiger von teuren und unsicheren Öl- und Gasimporten machen solle.
Deutschland hat sich vorgenommen, seine Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2045 nicht mehr Treibhausgase auszustoßen, als wieder gespeichert werden können. Nach aktuellen Daten des Umweltbundesamts steuert das Land derzeit jedoch nur auf eine Minderung von 62,6 Prozent zu, was einer Lücke von 30 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten entspricht. Die Bundesregierung beruft sich in ihrem Programm allerdings noch auf ältere Berechnungen, die den zusätzlichen Bedarf lediglich bei rund zwei Prozentpunkten oder 25 Millionen Tonnen verorten – ein Unterschied, der die politische Debatte prägt.
Inhaltlich setzt das Klimaschutzprogramm auf einen Mix aus Ausbau erneuerbarer Energien, Unterstützung für neue Technologien und Stärkung natürlicher CO₂-Senken. Vorgesehen sind unter anderem 2000 zusätzliche Windräder, eine sozial gestaffelte Förderung für den Kauf von 800.000 Elektroautos sowie mehr Hilfen für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klimatechnologien. Ergänzend sollen Mischwälder und wiedervernässte Moore als natürliche Speicher für Treibhausgase ausgebaut werden. In Summe sollen die 67 Maßnahmen bis 2030 laut Regierungsangaben 27,1 Millionen Tonnen beziehungsweise – nach anderen Angaben aus dem Umfeld des Umweltministeriums – 25 Millionen Tonnen zusätzlich einsparen.
Genau an diesen Annahmen setzt die Kritik an. Opposition, Klimaforscher, Umweltverbände und der unabhängige Expertenrat für Klimafragen beanstanden, dass zentrale Berechnungen auf nicht mehr aktuellen Daten beruhen und die tatsächliche Einsparlücke unterschätzen. Die jüngste Klimabilanz zeigt einen Bedarf von rund 30 Millionen Tonnen zusätzlicher Minderung, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen – mehr, als das Paket derzeit abdeckt. Schneider gibt sich dennoch zuversichtlich und verweist auf die politische Verantwortung Deutschlands, die zugesagten Ziele zu erfüllen. Ob die nun beschlossenen Maßnahmen reichen oder rasch nachgeschärft werden müssen, dürfte sich erst zeigen, wenn belastbare, aktualisierte Daten zur Wirkung des Programms vorliegen.
Die Documenta gGmbH sieht sich nach dem Antisemitismus-Eklat der Weltkunstausstellung 2022 mit einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert – und lehnt bislang eine gütliche Einigung ab. Vor dem Amtsgericht Kassel fordert eine Frau jüdischen Glaubens Schmerzensgeld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte durch die Präsentation des Werks „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verletzt sieht. Die Klägerin, eine über 70-jährige Jüdin aus Niedersachsen, verlangt 1500 Euro wegen einer aus ihrer Sicht „antijüdischen Beleidigung“ und einer „abgrundtiefen Herabwürdigung“.
Auslöser des Verfahrens ist ein großformatiges Banner, das während der Documenta fifteen auf dem Kasseler Friedrichsplatz gezeigt wurde. Die Arbeit „People’s Justice“ ist wie ein wimmelbildartiges Schlachtengemälde angelegt und enthielt mehrere Motive, die von Kritikern als eindeutig antisemitisch bewertet wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand unter anderem die Darstellung eines Soldaten mit Schweinsgesicht, der ein Halstuch mit Davidstern sowie einen Helm mit der Aufschrift „Mossad“, dem Namen des israelischen Auslandsgeheimdienstes, trägt. Weitere Figuren erinnerten nach Ansicht von Kritikern an NS-Propagandadarstellungen.
Nach heftiger Kritik wurde das Banner zunächst vom Kuratorenkollektiv Ruangrupa verhüllt und später vollständig abgebaut. Der Vorgang löste eine bundesweite Diskussion über Antisemitismus in der Kunst und die Grenzen der Kunstfreiheit aus und führte die Kasseler Ausstellung nach Einschätzung von Beobachtern in eine ihrer schwersten Krisen. Eine zuvor von der Klägerin eingereichte Strafanzeige blieb 2023 ohne strafrechtliche Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Kassel sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Mit der nun anhängigen Zivilklage strebt die Frau eine nachträgliche rechtliche Bewertung und eine symbolische Entschädigung an.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Sie knüpfte diesen an die Bedingung, dass die Documenta gGmbH ihr Bedauern gegenüber ihr persönlich und dem jüdischen Volk erklärt und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlt. Die Documenta lehnte dies jedoch ab. Eine Einigung kam nicht zustande, die Entscheidung des Gerichts soll Mitte April fallen. Damit bleibt zunächst offen, ob die Ziviljustiz dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Kontext der umstrittenen Kunstpräsentation folgt und welche Maßstäbe sie bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz anlegt.