
Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil erhöht in der Debatte um Entlastungen angesichts steigender Energiepreise den Druck auf seine Kabinettskollegen. In einem Schreiben an Kanzleramtsminister Thorsten Frei und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (beide CDU) warnt Klingbeil vor einem weiteren Zuwarten der Bundesregierung. Angesichts deutlich gestiegener Sprit- und Gaspreise sei „absehbar, dass es weitere Maßnahmen brauchen wird, um die steigende Inflation frühzeitig zu dämpfen“, heißt es in dem Brief, der Nachrichtenagenturen vorliegt.
Klingbeil fordert die Regierung auf, schnell handlungsfähig zu werden und legt dafür drei konkrete Vorschläge vor, die sich aus seiner Sicht rasch umsetzen lassen. Zentraler Baustein ist ein flexibler Preisdeckel für Benzin, Diesel und Heizöl, wie er in Belgien und Luxemburg bereits gilt. Deutschland dürfe entsprechende Instrumente nicht ungenutzt lassen, argumentiert der SPD-Politiker. Der Bundesfinanzminister solle gemeinsam mit dem Kanzleramt und dem Wirtschaftsministerium zügig die rechtlichen Grundlagen für ein entsprechendes Gesetz vorbereiten.
Zur Finanzierung der geplanten Entlastungen plädiert Klingbeil für eine Übergewinnsteuer. Mit ihr sollen übermäßige Krisenprofite von Unternehmen abgeschöpft werden, um gezielte Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu finanzieren. Nach seinen Angaben laufen dazu bereits Gespräche auf EU-Ebene, für die er sich jedoch zusätzliche Rückendeckung aus der Bundesregierung wünscht. Parallel wirbt Klingbeil dafür, die Belastung von Berufspendlern und anderer Mobilität zu senken.
Im Raum stehen dafür mehrere Varianten: eine Ausweitung der Pendlerpauschale, die Einführung oder Ausweitung einer Mobilitätsprämie sowie eine zeitlich befristete Senkung der Energiesteuer. Welche dieser Maßnahmen letztlich umgesetzt werden, lässt der SPD-Chef offen – entscheidend sei, dass die Regierung „vorbereitet ist und zielgerichtet handeln“ könne. Klingbeil signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber Vorschlägen aus der Union, pocht aber auf eine schnelle politische Entscheidung darüber, wie mögliche Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer verwendet werden sollen.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.
Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.
Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.