Dresden baut Gedenken aus, Heidenau verlagert es auf den Friedhof

08.10.2026


In Dresden sind drei neue Stolpersteine zur Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus verlegt worden. Die Messingtafeln im Boden erinnern an eine dreiköpfige jüdische Familie, die nach Angaben der Stadt in verschiedenen Konzentrationslagern ermordet wurde. Organisiert wurde die Verlegung vom Verein „Stolpersteine für Dresden“, der seit 2009 die Biografien von NS-Opfern recherchiert, die Gedenksteine koordiniert und den Kontakt zu Angehörigen hält. In der sächsischen Landeshauptstadt erinnern inzwischen 417 Stolpersteine an Verfolgte des NS-Regimes; europaweit wurden seit den 1990er-Jahren mehr als 130.000 dieser dezentralen Gedenksteine verlegt.

Das Gedenkprojekt, das in der Regel spendenfinanziert ist, setzt bewusst im unmittelbaren Lebensumfeld der Opfer an: Die kleinen Steine werden am letzten bekannten Wohn- oder Wirkungsort im öffentlichen Raum platziert, die Oberseite trägt Name und Lebensdaten. Während Kommunen wie Dresden daran festhalten, wächst andernorts der Widerstand. In Magdeburg etwa plant die Stadt nach eigenen Angaben die Verlegung von 19 weiteren Stolpersteinen zum Gedenken an die Opfer des NS-Terrors und setzt damit ebenfalls auf eine Präsenz der Erinnerung im Alltag.

Nur wenige Kilometer von Dresden entfernt hat sich die Stadt Heidenau hingegen gegen weitere Stolpersteine im Straßenraum entschieden. Der Stadtrat billigte Ende September mehrheitlich einen Antrag von AfD und CDU, wonach künftig keine neuen Steine mehr auf öffentlichen Wegen verlegt werden sollen. Das Gedenken solle vorzugsweise auf dem Nordfriedhof der Stadt stattfinden, „so dass ein direktes Betreten der Gedenkelemente ausgeschlossen ist“, heißt es in dem Beschluss. Die Entscheidung stieß bundesweit auf Kritik und löste eine Debatte darüber aus, ob damit die Opfer aus dem alltäglichen Stadtbild verdrängt werden.

Als Reaktion auf das Verbot organisierte der in Pirna ansässige Verein „AKuBiz“, der nach eigenen Angaben in der Demokratie- und Erinnerungsarbeit tätig ist, einen Mahngang durch Heidenau. Rund 200 Menschen schlossen sich der Aktion an, um nach Angaben des Vereins sowohl ihre Wut und Enttäuschung über den Ratsbeschluss auszudrücken als auch an jene Personen zu erinnern, für die Stolpersteine geplant waren. Unterstützung kam unter anderem von der kulturpolitischen Sprecherin der Linken im Landtag, Luise Neuhaus-Wartenberg. Stolpersteine seien für die Erinnerungskultur zwar nicht ausreichend, aber unverzichtbar, sagte sie und kritisierte Versuche, diese Form des Gedenkens aus dem Alltag in abgelegene Bereiche wie Friedhöfe zu verlagern.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.