
Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.
Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.
In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.
Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.
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Der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB hat den größten Einzelauftrag seiner Firmengeschichte gewonnen. Die Energiesparte des Unternehmens soll in den kommenden Jahren acht Hauptkühlmittelpumpen für ein Kernkraftwerk in Osteuropa produzieren und ausliefern. Der Auftragswert liegt nach Unternehmensangaben bei mehr als 150 Millionen Euro und damit im hohen dreistelligen Millionenbereich. Zum Auftraggeber machten die Vertragspartner keine Angaben; wie in der Branche üblich wurde Stillschweigen vereinbart.
Gefertigt werden die Anlagen im Stammwerk im rheinland-pfälzischen Frankenthal. Jede der Großpumpen bringt mehr als 100 Tonnen auf die Waage und verfügt über eine Antriebsleistung von 8 Megawatt. Neben Konstruktion und Produktion übernimmt KSB auch die umfangreichen Tests, die für den sicheren Betrieb im Primärkreislauf des Kernkraftwerks notwendig sind. Dieser Bereich gilt als sicherheitskritische Zone des Reaktors, in der die Komponenten besonders strengen technischen Anforderungen unterliegen.
Hauptkühlmittelpumpen zählen zu den Schlüsselaggregaten eines Kernkraftwerks. Sie stellen sicher, dass das Kühlmittel kontinuierlich durch den Reaktorkern strömt, die entstehende Wärme abführt und so die Grundlage für die Stromerzeugung schafft. Der jetzt vergebene Auftrag soll nach Angaben des Unternehmens zur CO2-freien Stromerzeugung und zur Energiesicherheit in Europa beitragen. KSB sieht sich in diesem Segment als Marktführer für Kraftwerkspumpen und verweist auf seine technologische Kompetenz und langjährige Erfahrung im internationalen Projektgeschäft.
Das Management ordnet den Rekordauftrag in eine langfristige Wachstumsstrategie ein. Der weltweit steigende Energiebedarf führe zu anhaltender Nachfrage nach neuen Kraftwerksprojekten, heißt es aus dem Unternehmen. KSB will diese Entwicklung nutzen, um das Geschäft mit Großpumpen für Energieanlagen weiter auszubauen. Die jetzt beauftragten Reaktorkomponenten aus Frankenthal sollen über mehrere Jahre hinweg gefertigt und ausgeliefert werden und stärken die Position des Unternehmens im globalen Markt für Kraftwerkstechnik.