Bundes-Wohnbaupaket: Milliardenhilfe, aber wenig Geld am Konto

10.06.2026


Der soziale Wohnbau kommt nur schleppend voran, während die Mieten steigen. Im Zentrum der Debatte steht die sogenannte Wohnbaumilliarde des Bundes, die vor zwei Jahren von der damaligen schwarz-grünen Regierung beschlossen wurde. Von dem Paket ist laut jüngster Kritik bisher erst rund ein Viertel tatsächlich ausbezahlt worden. Ökonominnen und Experten mahnen jedoch zur Differenzierung: Ausgezahlt werde erst nach Endabrechnung der Projekte, viele Mittel seien den Ländern bereits zugesichert, betonen der Wifo-Ökonom Michael Klien und der Wohnbauexperte Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW).

Politisch sorgt der stockende Mittelabfluss dennoch für Druck. Die aktuelle schwarz-rot-pinke Koalition will im Rahmen der laufenden Budgetverhandlungen den Zugriff auf Bundesmittel für geförderten Wohnraum erleichtern und dazu weitere Gelder aus der bestehenden Wohnbaumilliarde aktivieren. Ein neues Wohnbaupaket in vergleichbarer Milliardendimension ist angesichts des Konsolidierungskurses der Bundesregierung nicht geplant. Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler verweist zugleich darauf, dass es zusätzlich „frisches Geld“ für den Wohnbau brauche, während bislang ungenutzte Mittel aus der Wohnbaumilliarde mobilisiert werden sollen.

Im zuständigen Ministerbüro heißt es, dass derzeit 724 Millionen Euro von den Ländern nicht abgerufen werden können, weil die Konstruktion der Wohnbaumilliarde „erhebliche Mängel“ aufweise. Nach Angaben aus dem Ressort haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Wien und Oberösterreich – grundsätzlich ihren Anteil angemeldet, wollen die Gelder aber erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich abholen. Die Auszahlung erfolgt projektbasiert und zeitversetzt, was den Eindruck verstärkt, große Teile der Bundesmittel würden brachliegen.

Besonders deutlich zeigen sich die Konstruktionsprobleme in Wien. Ein Teil der Mittel ist für geförderte Eigentumswohnungen reserviert, nicht jedoch für den kommunalen Wohnbau, also Gemeindewohnungen. Genau auf diesen Bereich setzt die Stadt seit Jahren und verzichtet im Gegenzug weitgehend auf die Förderung von Eigentumsprojekten. Die Zweckbindung der Mittel kollidiert damit mit der wohnungspolitischen Ausrichtung der Bundeshauptstadt und erschwert den Zugriff auf die bereitgestellten Gelder. Während die Bundesregierung an den bestehenden Budgetgrenzen festhält, bleibt die Aufgabe, die Wohnbaumilliarde so nachzujustieren, dass sie in allen Ländern tatsächlich im sozialen Wohnbau ankommt.

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.