Brandenburgs Infrastrukturminister-designate kehrt zu politischen Wurzeln zurück

11.03.2026


Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach ist nach zweijähriger Abwesenheit wieder Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Der 63-Jährige bestätigte seinen Wiedereintritt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, nachdem zunächst die "Märkische Allgemeine" über die Rückkehr berichtet hatte. Crumbach hatte die SPD im Januar 2024 nach 41-jähriger Mitgliedschaft verlassen, um das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Brandenburg mitzugründen.

Der Politiker begründete seine Entscheidung mit dem erklärten Ziel, "die Interessen der arbeitenden Bevölkerung, der kleinen Leute zu vertreten und zu stärken". In einer Mitteilung am Dienstag in Potsdam räumte Crumbach ein: "Ich war zeitweise davon überzeugt, dass es neben der SPD eine andere Partei gäbe, die dies glaubwürdig vertreten kann - das war ein großer Irrtum und Fehler." Damit revidiert der langjährige Sozialdemokrat seine vor zwei Jahren getroffene Entscheidung zum Parteiaustritt.

Crumbachs politische Laufbahn erfährt damit eine weitere Wendung. Nach seinem Austritt aus der SPD war er als BSW-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat in den Brandenburger Landtag eingezogen und übernahm das Amt des Vize-Ministerpräsidenten sowie Finanzministers. Im Januar 2026 gab er jedoch seinen Austritt aus der BSW-Partei und der BSW-Fraktion im Landtag bekannt, was interne Streitigkeiten als Grund nannte.

Der Wechsel hat auch Auswirkungen auf die Regierungszusammensetzung in Brandenburg. Zukünftig soll Crumbach in der bestehenden SPD-CDU-Koalition das Amt des Infrastrukturministers übernehmen. Damit bleibt der erfahrene Politiker weiterhin Teil der Landesregierung, allerdings nun wieder unter dem Dach der Sozialdemokratischen Partei, der er rund vier Jahrzehnte lang angehörte, bevor er 2024 zu den BSW-Gründern in Brandenburg stieß.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.