
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder der Gruppierung „Vereinte Patrioten“, auch bekannt als „Kaiserreichsgruppe“, bestätigt. Die Revisionen von vier Verurteilten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 6. März 2025 wurden verworfen. Damit ist das Urteil gegen die Angeklagten, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, nun rechtskräftig.
Das OLG Koblenz hatte die vier Hauptangeklagten im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gruppe einen Umsturz in Deutschland plante. Kern des Konzepts war nach den Feststellungen des Gerichts, durch Anschläge auf die Stromversorgung einen mehrwöchigen Blackout herbeizuführen, um die Bevölkerung „auf sich selbst zurückzuwerfen“ und bürgerkriegsähnliche Zustände zu provozieren.
Zu den Plänen der Vereinigung gehörte nach Überzeugung des OLG außerdem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Die Gruppe soll beabsichtigt haben, Lauterbach während einer Live-Sendung zu kidnappen und dabei seine Personenschützer „auszuschalten“. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund schuldig gesprochen. Bevor die Pläne umgesetzt werden konnten, war die Gruppierung Mitte April 2022 von der Polizei zerschlagen worden.
Der zuständige Strafsenat des BGH stellte bei der Überprüfung des Koblenzer Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Revisionführer fest. Die Entscheidung des BGH (Az. 3 StR 7/26), die bereits am 15. April fiel und nun veröffentlicht wurde, schließt das Verfahren auf höchstrichterlicher Ebene ab. Damit bleiben die im Koblenzer Urteil verhängten Strafen gegen die zentrale Führungsriege der „Vereinten Patrioten“ unverändert bestehen.

Ein Zwischenfall mit einem Kleinflugzeug hat am Montagnachmittag den Flugbetrieb am Hamburger Flughafen vorübergehend zum Erliegen gebracht. Eine aus Cannes kommende Maschine setzte bei der Landung mit der Nase auf und wurde dabei beschädigt, wie ein Flughafensprecher mitteilte. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben des Sprechers war das Flugzeug in Hamburg gelandet und „dabei zu Schaden gekommen“.
Dem Boulevardblatt „Bild“ zufolge verlor das Kleinflugzeug beim Aufsetzen sein Bugrad und setzte anschließend mit der Flugzeugnase auf der Piste auf. An Bord sollen zwei Personen gewesen sein. Offiziell bestätigt wurden zunächst der Schaden an der Maschine und das Ausbleiben von Verletzten. Um welche Art von Flug handelte, wurde zunächst nicht detailliert erläutert; laut „Bild“ soll es sich um eine Socata TBM-700C gehandelt haben.
Die Beschädigung der Maschine führte dazu, dass der komplette Flugbetrieb in Hamburg zeitweise gestoppt werden musste. Während der Bergung des Flugzeugs und der anschließenden Reinigung der Start- und Landebahn waren weder Starts noch Landungen möglich. „Das muss sehr gewissenhaft gereinigt werden“, sagte der Sprecher. Schon kleinste Trümmerteile könnten beim Starten und Landen gefährlich für andere Flugzeuge werden.
Die betroffene Maschine traf gegen 16 Uhr am Hamburger Flughafen ein. Spezialisten sollen nun untersuchen, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Der Flughafen nahm den Betrieb wieder auf, nachdem das Kleinflugzeug geborgen und die Bahn gereinigt worden war. Mit Verspätungen und Umleitungen war in der Folge zu rechnen, während sich der Verkehr schrittweise normalisierte.