
Die Berliner Staatsanwaltschaft blickt dem demografischen Wandel mit bemerkenswerter Gelassenheit entgegen. Trotz einer absehbaren Pensionierungswelle in der Justiz rechnet die Leitende Oberstaatsanwältin Ingrid Jaeger nicht mit einem Mangel an Nachwuchskräften. Der Arbeitsmarkt habe sich in den vergangenen sechs Monaten spürbar verändert, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Immer mehr Juristinnen und Juristen zeigten Interesse am Staatsdienst – und damit auch an einer Laufbahn bei der Berliner Staatsanwaltschaft.
Jaeger führt die Entwicklung vor allem auf zwei Faktoren zurück: den Standortvorteil der Hauptstadt und eine veränderte Lage im Kanzleimarkt. Berlin sei mit seinen zahlreichen Bundesbehörden besonders attraktiv und ziehe viele Juristen mit Schwerpunkt auf Öffentliches Recht und Strafrecht an, erklärte sie. Bereits in ihrer früheren Funktion als Leiterin der Abteilung Plenar- und Ausschussdienst im Berliner Abgeordnetenhaus habe sie vor rund einem halben Jahr eine steigende Zahl an Bewerbungen registriert.
Parallel dazu scheinen Großkanzleien an Zugkraft verloren zu haben. Nach Jaegers subjektivem Eindruck stellen große Wirtschaftskanzleien derzeit deutlich weniger ein. Ob dahinter der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz in der juristischen Arbeit steht oder die insgesamt schwächere Wirtschaftslage, lässt sie offen. Klar sei aber, dass sich dadurch für den öffentlichen Dienst zusätzliche Rekrutierungschancen ergeben.
Die Berliner Justiz steht dennoch vor einem tiefgreifenden personellen Umbruch. Nach früheren Angaben des Deutschen Richterbundes könnten in Berlin und den fünf ostdeutschen Ländern bis 2033 bis zu 50 Prozent der Juristen in den Ruhestand gehen. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft ist der Generationswechsel nach Angaben Jaegers bereits weit fortgeschritten; bis 2030 erreichen dort noch rund 70 Beschäftigte die reguläre Pensionsgrenze. Einen großen Teil der Welle habe die Behörde damit schon hinter sich, so Jaeger. Zugleich gibt es erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die über die Altersgrenze hinaus im Dienst bleiben wollen und bis zu zweieinhalb Jahre verlängern können – auch wenn digitale Umstellungen wie die E-Akte zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.