
Im Berliner Abgeordnetenhaus hat der Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus seine Arbeit aufgenommen. Der Ausschuss wurde auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt, die Vorwürfe gegen den früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) erheben. Ihnen wird vorgeworfen, Fördermittel nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben zu haben.
Bei Linken und Grünen hat sich nach ersten Zeugenvernehmungen der Verdacht auf eine unzulässige politische Einflussnahme erhärtet. Die Ausschussvorsitzende Manuela Schmidt (Linke) erklärte bei einer ersten Zwischenbilanz, dass bereits die Vernehmung der ersten Zeugen deutlich gemacht habe, dass es einen unbotmäßigen Eingriff in Entscheidungsprozesse der Kulturverwaltung gegeben habe. Daniel Wesener von den Grünen ergänzte, die von seiner Fraktion bereits im Herbst erhobenen Vorwürfe hätten sich vollständig bestätigt.
Die CDU sieht die Vorwürfe hingegen anders. Der CDU-Abgeordnete Stephan Lenz betonte, ein bewusster Rechtsbruch könne nicht unterstellt werden. Er wies darauf hin, dass das Ausüben von Druck durch die Politik vom Grundsatz her deren Aufgabe sei. Wenn ein Parlament Geld zur Verfügung stelle, habe es ein Interesse daran, dass es für den festgesetzten Zweck verwendet werde.
Der Untersuchungsausschuss plant nun, weitere Zeugen aus der Kulturverwaltung zu vernehmen. Nach dem Auftakt der Befragungen sollen diesmal die Vorgesetzten der bisherigen Befragten im Abgeordnetenhaus vernommen werden. Ob tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt, muss nach Angaben der Ausschussvorsitzenden noch geklärt werden. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob bei der Vergabe der Fördergelder für Antisemitismus-Projekte zu viel politischer Druck ausgeübt wurde.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.