Aktiencrash und Investorendruck: Delivery Hero vor strategischer Zäsur

15.03.2026


Delivery Hero gerät nach einem massiven Kursrückgang zunehmend ins Visier seiner Großaktionäre. Der in Hongkong ansässige Vermögensverwalter Aspex Management, der 9,2 Prozent an dem im MDax gelisteten Essenslieferdienst hält, fordert vom Management um Firmengründer und Vorstandschef Niklas Östberg eine deutlich schärfere strategische Neuausrichtung. In einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Schreiben verlangt Aspex eine „rasche glaubwürdige strategische Neuausrichtung, die Wert schafft“ und bringt unter anderem einen Rückzug des Konzerns aus ganzen Regionen ins Spiel.

Der Druck der Investoren trifft ein Unternehmen, dessen Aktie bereits seit Monaten deutlich unter Druck steht. In den vergangenen drei Monaten verloren Anteilseigner von Delivery Hero rund 23,89 Prozent ihres Einsatzes. Im Vergleich zur Vorwoche liegt das Papier 2,48 Prozent niedriger, auf Sicht eines Monats summiert sich das Minus auf 23,90 Prozent. Seit Jahresbeginn beläuft sich der Rückgang auf 24,42 Prozent. Damit entwickelte sich der Essenslieferdienst deutlich schwächer als der insgesamt weniger volatile MDax, der am Mittwoch im frühen Handel um 1,6 Prozent nachgab.

Mit rund 300 Millionen ausstehenden Aktien kommt Delivery Hero aktuell auf eine Marktkapitalisierung von etwa 5,14 Milliarden Euro. Die Kombination aus anhaltendem Kursdruck und wachsender Unzufriedenheit bedeutender Anteilseigner verschärft die Lage für Östberg, der das Unternehmen 2011 mitgründete und seitdem führt. In dem von mittelgroßen Werten geprägten MDax ist es zwar nicht ungewöhnlich, dass Vorstände unter der genauen Beobachtung aktiver Investoren stehen. Doch der Vorstoß von Aspex, verbunden mit der Drohung, bei Ausbleiben eines Strategiewechsels Konsequenzen zu ziehen, hebt den Druck auf die Führungsetage auf ein neues Niveau.

Konkrete Maßnahmen über den von Aspex geforderten möglichen Rückzug aus ganzen Regionen hinaus sind bislang nicht öffentlich bekannt. Klar ist jedoch, dass Delivery Hero seine Aktionäre nach der jüngsten Kursentwicklung verstärkt von einem tragfähigen Geschäftsmodell und einer belastbaren Wachstumsstrategie überzeugen muss. Ob und in welchem Umfang das Management auf die Forderungen von Aspex eingeht, dürfte entscheidend dafür sein, ob sich der Vertrauensverlust am Kapitalmarkt eindämmen lässt – oder ob der Konflikt mit dem Großaktionär die Debatte über die künftige Aufstellung des Konzerns und die Position von Östberg weiter anheizt.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.