86 Prozent der Messstellen auf historisch niedrigem Niveau: Österreichs Pegel im Sinkflug

10.06.2026


Österreich, lange als wasserreiches Land wahrgenommen, spürt den Klimawandel inzwischen deutlich in seinen Pegeln. Ein niederschlagsarmer Winter und Frühling markieren laut Landwirtschaftsministerium keinen Ausreißer, sondern fügen sich in einen langfristigen, klimawandelbedingten Trend ein. Eine im Auftrag des Ressorts erstellte Studie zeigt: Mit steigenden Temperaturen nimmt die Verdunstung zu, während Grundwasserspiegel und Flusspegel merklich sinken. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) spricht von dem „trockensten Jahresstart seit Beginn“ der Messreihen, die in Österreich seit langem und im internationalen Vergleich besonders detailliert geführt werden.

Vorgestellt wurden im zuständigen Ministerium zunächst Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts „Wasser im Klimawandel“. Der Endbericht der beteiligten Wissenschafterinnen und Wissenschafter von der Technischen Universität Wien, der Geosphere Austria, der Universität Graz und der Universität für Bodenkultur Wien soll im November vorliegen. Schon jetzt zeichnen die Daten ein klares Bild: In den vergangenen rund 15 Jahren sind die Grundwasserpegelstände im Durchschnitt um 30 bis 50 Zentimeter zurückgegangen. Als entscheidender Treiber wird die gestiegene Verdunstung in Verbindung mit höheren Durchschnittstemperaturen genannt.

Die Forschenden verweisen auf eine „deutlich zunehmende“ Verdunstung insbesondere in den Jahren zwischen 1980 und 2010 – und das in allen Regionen Österreichs. Während die jährliche Gesamtmenge des Niederschlags im Land in etwa konstant bleibt, verändern sich seine zeitlichen und räumlichen Muster. So nahm der Sommerregen über Jahrzehnte hinweg zunächst zu, bevor er seit etwa 2010 wieder zurückging. Parallel dazu führen trockenere Böden dazu, dass weniger Feuchtigkeit in die Atmosphäre abgegeben werden kann. Laut Ministerium befinden sich inzwischen rund 86 Prozent der beobachteten Pegelstände auf historisch niedrigen Niveaus.

Aus Sicht des Ressorts deutet alles auf eine strukturelle Veränderung im österreichischen Wasserhaushalt und -kreislauf hin. Totschnig nennt zwei zentrale Handlungsstränge: den Ausbau und die Weiterentwicklung der Wasserinfrastruktur sowie einen „sorgsameren Umgang“ mit der Ressource Wasser. Konkrete Maßnahmen waren Teil der vorgestellten Zwischenergebnisse noch nicht, doch der politische Druck steigt: Der anhaltende Trend sinkender Pegel stellt Landwirtschaft, Energieerzeugung, Industrie und Haushalte vor die Frage, wie stabil die Versorgung in längeren Trockenphasen bleibt – in einem Land, das seine Wasserreserven bislang als nahezu selbstverständlich verfügbar betrachtet hat.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.