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Die wichtigsten Börsen Europas haben am Donnerstag ihren Erholungsversuch abgebrochen. Sorgen bereitet der Ölpreis, der infolge des Iran-Kriegs nach der jüngsten Pause wieder nach oben geschnellt ist. Darauf reagierte am Nachmittag die New Yorker Wall Street mit kräftigen Verlusten, was die Unsicherheit und Sorgen der Anleger verstärkte.
Der EuroStoxx 50 büßte nach einer Stabilisierung letztlich 1,50 Prozent auf 5.782,89 Punkte ein. Damit ist der Leitindex der Eurozone, nachdem er am Montag als Reaktion auf den Iran-Krieg unter die 21-Tage-Durchschnittslinie für den kurzfristigen Trend gefallen war, auch unter die 90-Tage-Linie gesackt. Diese gleitende Durchschnittslinie ist ein wichtiger charttechnischer Indikator für den mittelfristigen Trend. Positiv bleibt unterdessen, dass der EuroStoxx nicht unter die Tiefstände der vergangenen zwei Tage sackte.
Außerhalb der Eurozone gab der britische Leitindex FTSE 100 um 1,45 Prozent auf 10.413,94 Punkte nach. Der Schweizer SMI sank um 1,57 Prozent auf 13.298,30 Zähler. Der Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus, die eine der wichtigsten Routen für den weltweiten Handel mit Öl und Gas ist, ist inzwischen fast zum Erliegen gekommen. Öllieferungen der Produzenten am Persischen Golf sind unterbrochen und somit die Förderländer gezwungen, ihre Produktion zu drosseln.
Die Vorsicht spiegelte sich erneut deutlich in den Verlusten des Reise- und Freizeitsektors wider. Die leichte Vortageserholung nahmen Anleger zum Anlass, zu verkaufen. Air France-KLM etwa verloren 2,4 Prozent und in London büßten IAG 3,6 Prozent ein. Ölwerte dagegen blieben überwiegend gefragt. Eni stiegen um 1,3 Prozent und in London gewannen BP 2,2 Prozent und Shell 1,5 Prozent.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.